Wo sind die Grenzen für die Sachbearbeiter?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wo sind die Grenzen für die Sachbearbeiter?

Guten Tag Frau Bader, ich bin seit 2004 selbstständig. 2008 ist unser erstes Kind geboren, für das ich nach 7monatiger Wartezeit (nach Beantragung) Elterngeld erhielt. 2010 wurden fast 900 Euro des erhaltenen Geldes zurückgefordert, da es nicht richtig berechnet wurde obwohl der gültige Steuerbescheid vorlag. Ein Widerspruch meinerseits wurde damals abgewiesen. 2011 sind unsere Zwillinge geboren, wir sind aufgrund häuslicher Kindererziehung seit Mitte 2010 ALG2-Aufstocker zusätzlich zur bestehenden Selbstständigkeit. Innerhalb des letzten Jahres wurde die TeilRückforderung des Elterngeldes für das erste Kind folgendermaßen begleitet. 1. Es wurde verlangt, dass das Landeserziehungsgeld für die Zwillinge (2. und 3. Kind) mit der Rückforderung ausgeglichen werden sollte. 2. Mir am Telefon gesagt: "Da würden wir Ihnen aber den Hals umdrehen" (wenn ich den gesamten ALG2-Bescheid in Kopie hinsenden würde, da er fast 40 Seiten lang ist) 3. wurde ich gefragt, ob ich nicht das ElternGeld für den zweiten Zwilling beantrage, damit dies zur Verrechnung für das Elterngeld für das 1. Kind zur Vefügung stünde schließlich wurde eine Ratenzahlung vorgeschlagen, auf die ich einging und Raten in Höhe von 10 Euro monatlich ab Beginn nächsten Jahres anbot. auf mein Angebot wurde nicht eingegangen und 4. heute erhielt ich einen Brief, in dem gefragt wird, wie ich mein Haus unterhalte und sie möchten einen Grundbuchauszug und wissen wie ich es erhielt. Meines Erachtens überschreitet das Amt hier einige Grenzen, ich bin mir über die rechtliche Situation nicht klar. Bitte helfen Sie mir mit ein paar Paragrafen, allmählich macht sich Verzweiflung über soviel Eingriffe in die Privatsphäre breit. Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Mühe Irmaladouce

von Irmaladouce am 26.09.2014, 14:22



Antwort auf: Wo sind die Grenzen für die Sachbearbeiter?

Hallo, Sie nehmen staatliche Hilfe in Anspruch - da darf das Amt alles zu Ihren Einkommensverhältnissen erfragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2014



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