KidaLisa
Guten Tag Frau Bader, wie bereits o. g. ist meine Frage, ob sich eine Korrektur des errechneten Entbindungstermines auf den Berechnungszeitraum des Mutterschutzlohnes während eines Beschäftigtigungsverbotes auswirkt. Konkret geht es darum, dass der ursprüngliche Berechnungszeitraum meines weiteren Gehalts, zuzüglich Zeitzuschlägen (Wechselschicht), 08, 09, & 10/2018 war. Durch einen nach hinten korrigierten ET wäre es dann aber theoretisch 09, 10 & 11/2018, was für mich aufgrund eines geänderten Stundenumfangs und somit auch erhöhten Zeitzuschlägen relevant ist. Vielen Dank und freundliche Grüße.
Hallo, bitte die Frage neu stellen mit der Zusatzinfo, wann denn korrigiert worden ist . Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn der ET bereits vor dem Mutterschutz korrigiert wurde, dann ist der neue voraussichtliche ET maßgeblich. Meinst du mit "Korrektur" die tatsächliche Entbindung, dann wird der Bemessungszeitraum nicht korrigiert.
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