Mitglied inaktiv
Ich, alleinerziehende Mutter eines 4j. Sohnes und in der 22. SSW schwanger, arbeite z.Z. freiberuflich als Hebamme bei einem FA, welcher 450 Euro Praxismiete im Monat verlangt, bis jetzt (im Oktober angefangen) habe ich noch nicht bezahlt. Momentan komme ich finanziell einigermaßen klar, aber der Verdienst ist mäßig (Oktober bis Dezember 1500 Euro insgesamt), daher werde ich wenn das Überbrückungsgeld ab April wegfällt, wohl Probleme bekommen. Aus diesem Grund überlege ich, die Sache erst mal ganz an den Nagel zu hängen und ein/zwei Jahre Babypause einzulegen. Danach würde ich versuchen, mir eine Angestelltenstelle in meiner Branche zu suchen, mit sicherem Verdienst. Haltet Ihr das für sinnvoll? Wie muß ich vorgehen, um meine Freiberuflichkeit offiziell aufzugeben, muß ich das irgendwo abmelden? Es geht darum, Ansprüche beim Arbeits- bzw. Sozialamt zu haben, wegen Einkommen und um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen ect. Noch etwas: ist es prinzipiell möglich trotz Sozialhilfe gelegentlich freiberuflich weiterzuarbeiten (ein paar Stundn die Woche z.B.). Weiß nicht genau wie ich vorgehen soll.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie eine konkrete Frage, Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, auf alle Fragen kann ich zwar nicht antworten. Aber ich war auch gerade beim Arbeitsamt. Wie lange warst Du den VOR dem Überbrückungsgeld arbeitslos? Ich hatte auch gerade einen Termin beim Arbeitsamt - wegen Überbrückungsgeld. Der Arbeitsvermittler hat mir gesagt, ich könne mich nach der Überbrückungszeit noch vier Jahre arbeitslos melden - bei Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Kannst Du Dich also nicht erstmal arbeitslos melden, damit Du dann in die Krankenversicherungen etc. kommst und gibst dann beim AA an, dass Du ne Babypause nimmst? Karla