MrsRatlos
Wie wird der Firmenwagen während des Mutterschutzes versteuert? Lediglich die 1% oder müssen die 0,03% (Arbeitsweg) ebenfalls weiter versteuert werden? In meinem Nutzungsvertrag steht, dass ich den Wagen auch privat nutzen darf und alle Betriebskosten vom Arbeitgeber getragen werden, also auch das Benzin. Gibt es ein Gerichtsurteil, das die Weiternutzung der Tankkarte während des Mutterschutzes regelt? Ich habe nichts gefunden. Ich soll die Tankkarte abgeben, da ich ja nur noch privat fahren werde. Aber eigentlich ist es ja ein Gehatsbestandteil. Vielen Dank für eine konkrete Antwort - habe schon viel Vages gelesen, aber ich müsste mal eine genau Bescheid wissen. Vielen Dank
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Nutzung des Firmenwagens sollte im Arbeitsvertrag bzw. in den Betriebsvereinbarungen geregelt sein, dann ist maßgeblich was in den Vereinbarungen bzw. auch im Vertrag steht. Ich kenne es aus einigen Fällen so, dass der Firmenwagen komplett abgegeben werden muss, sobald die berufliche Tätigkeit für Mutterschutz und/oder Elternzeit ruht. Aber es ist von AG zu AG verschieden geregelt.