nkta
Guten Tag Frau Bader! Ich bin im Beschäftigungsverbot und erhalte daher Mutterschutzlohn. Der Bruttolohn ist jetzt aber im Durchschnitt 200 Euro niedriger als vor der Schwangerschaft. Mein Arbeitgeber hat die drei Monate vor der SSW herangezogen und die monatliche Brutto-Entgeldsumme, inklusive Mehr-, Sonntags-, Nachtarbeit und Urlaubsstunden, Prämien etc. (2500 + 2700 + 2700 Euro) addiert ( = 7900 Euro). Diese hat er durch die Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Stunden und Urlaubsstunden (144 + 132 + 150 = 426) geteilt. So erhält er einen Stundenlohn von 18,50 Euro. Jetzt bezahlt er mir allerdings nur meine normalen Vertragsstunden nach dieser Summe aus. D.h. monatliche 132 Arbeitsstunden x 18,50 Euro. Das ergibt dann ein Bruttogehalt von 2442 Euro, also 200 Euro weniger als im Schnitt zuvor. Darf das so berechnet werden? Ich denke, entweder müsste er einfach nur die 3 Monate Bruttoentgeld durch 3 dividieren, dann käme ich auch auf 2600 Brutto. Oder er müsste mich im folgenden dann auch nach meinem Stundenschnitt weiter bezahlen, wenn er es nach Stunden berechnet. Sprich 142 Stunden (426 : 3) mal 18,50, was auch in etwa 2600 Euro brutto ergäbe. Oder hat mein Arbeitgeber recht? Aber ich würde ja, wenn ich tatsächlich arbeiten würde so wie die drei Monate auch diese Stundenzahl erbringen. So bin ich jetzt nur durch ein Beschäftigungsverbot finanziell schlechter gestellt und verliere sehr viel Geld, auch beim Elterngeld später ja dann. Ich hoffe Sie können mir helfen oder mir zumindest sagen, ob sich der Gang und das Bezahlen eines hohen Anwalthonorares lohnt... Ich bedanke mich herzlich Nicole
Hallo, das geht so nicht. Er muss die durchschnittlichen Gehälter, nicht den durchschnittlichen Stundenlohn nehmen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Ich sehe das auch wie du. Der Durchschnitt des Gehalts der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. Allerdings werden die Zuschläge im BV versteuert. Du wirst also trotzdem weniger Netto haben, als früher. Vielleicht kommst du deshalb auf niedrigere Auszahlungen? LG luvi
nkta
Genau, die Zuschläge etc. sind versteuert, deswegen habe ich hier nur brutto angegeben, ich komme bereits suf 200 brutto weniger und dann wird alles noch versteuert...
Mitglied inaktiv
Es ist richtig, dass das durchschnittliche Gesamt-Brutt der letzten 3 Mon. vor Eintritt der Schwangerschaft maßgeblich ist. Du solltest bedenken, dass es dem Arbeitsverhältnis nicht gerade gut tut, wenn man einen Anwalt einschaltet. Ich würde erst mal freundlich das Gespräch suchen und selber begründen. Z.B. mit der Broschüre "Arbeitgeberleitfaden Mutterschutz" des BMFSFJ. Dass du "sehr viel Geld verlierst", ist auch relativ. Wärest du tatsächlich arbeiten gegangen, dann wären z.b. die Zuschläge in Krankheitszeiten und Urlaubszeiten entfallen. Du arbeitest jetzt *nichts*, erwirbst trotzdem Urlaubsansprüche für später. Das ist die andere Seite des BV. So schlecht wie du es darstellst, ist es nun auch wieder nicht. Im Grunde bist du sogar den Arbeitenden gegenüber besser gestellt.
Mitglied inaktiv
Zum Anwalt gehen, sollte man gut abwägen.. Ausser man möchte nach Ende der ez keinen AG mehr haben.
Mitglied inaktiv
Zum Anwalt gehen, sollte man gut abwägen.. Ausser man möchte nach Ende der ez keinen AG mehr haben.
nkta
Liebe Uria, mir ist klar, dass das eine echte Luxussituation ist, allerdings würde ich tatsächlich auch gerne arbeiten, wenn ich dürfte! Und so meinen normalen Lohn erwirtschaften. Ich bin seit ich dort arbeite nie krank, deswegen fallen da auch keine Zuschläge weg und so viel Urlaub am Stück hatte ich auch nie, dass sie weg wären. Ich habe jeden Monat gerne 2 bis drei Dienste á 12 Stunden mehr übernommen. Und hochgerechnet auf alle die Monate nun sind es sehr wohl über 1000 Euro die ich da verliere. Also für mich ist das ziemlich viel Geld, vor allem als alleinerziehende Mutter. Mit allen Gesetzestexten etc. kenne ich mich sehr gut aus und habe sie mehrfach beim AG vorgelegt, zittiert und es mit freundlichem Nachfragen versucht. Mein Vertrag läuft eh im August aus und wird nicht verlängert, um den Verlust des Arbeitgebrs muss ich mir wohl keine Sorgen machen...
Felica
Dann ab zum Anwalt für Arbeitsrecht, der soll das durchrechnen und dann dem AG entsprechend mitteilen.
luvi
Hallo, Mein Arbeitgeber hat den Lohn im BV auch falsch berechnet. Da ich mir selbst nicht sicher war, hab ich bei der Krankenkasse nachgefragt, wie das berechnet wird. Die Krankenkasse hat anschließend mit dem Arbeitgeber gesprochen und ihm die Berechnung erklärt. Vielleicht ist das bei dir auch eine Möglichkeit. Evtl. kannst du dem Arbeitgeber ja auch erklären, dass er keine finanziellen Einbußen hat, da ihm über die Umlage das Geld von der KK erstattet wird. LG luvi
nkta
Danke für eure Meinungen! Nur zur Info, wie es ausging: Ich habe mit einem Anwalt einer Gewerkschaft gesprochen und dieser gab mir sofort Recht. Er nannte es eine sehr kreativ-fantasievolle Rechenweise und schlug sich dabei an den Kopf, da es dem Arbeitgeber ja auch sowieso durch das Umlageverfahren erstattet wird. Er hat mir ein paar Text- und Gesetzesauszüge und ein Rechenbeispiel gesendet, was ich alles zusammen in sehr freudlicher Form als Widerspruch an meinen Arbeitgeber weitergeleitet habe. Natürlich habe ich erwähnt, dass ich mit Experten in dieser Sache gesprochen habe, ohne aber mit Anwalt und Klage zu drohen. Und siehe da, "Das kann ich dir gerne so auszahlen, es entsteht uns ja kein Nachteil", schrieb die Sekretärin. Zehn Fragezeichen wieso erst so ein Drama, aber ich freue mich riesig, dass hartnäckig bleiben und nicht alles einfach glauben und so hinnehmen, was man da vom Arbeitgeber oder sonstigen Instanzen manchmal so erzählt bekommt (ob absichtlich oder in meinem Fall wohl eher aus Unwissenheit) seine Wirkung gezeigt hat :)
Felica
Danke für die Rückmeldung. Und herzlichen Glückwunsch.
Mitglied inaktiv
Na siehste, freundlich nachfragen hilft . Glückwunsch zur "Lohnerhöhung"
Mitglied inaktiv
Wenn es doch wie wir von Anfang an vermutet haben, lediglich Unwissenheit war, warum dann so ein Drama auch deinerseits? Dass du einen teuren Anwalt einschalten und mit Klage drohen wolltest? Das war ja auch sehr weit übertrieben. Bei Unwissenheit muss man sich nicht an den Kopf fassen. Es wird nur dann erstattet, wenn die gesetzlichen Bedingungen dafür vorliegen. D.h. erstattungsfähig sind auch nur die Beträge, für die es einen Erstattungsanspruch gibt.
nkta
@Uriah Gegen die Unwissenheit ist nichts einzuwenden, aber gegen Sturheit, Besserwisserei und Ausnutzen der Machtposition. Leider passiert es in meiner Branche auch nicht selten, dass Zuschläge etc. einfach unterschlagen werden, und zwar nicht immer nur aus Unwissenheit. Ich versuche ja nicht erst seit ein paar Tagen die Angelegenheit zu klären. Alle freundlichen Nachfragen und Hinweise wurden einfach ignoriert bzw. abgetan. Leider haben Menschen häufig die Angewohnheit anderen Menschen nicht zu zu hören, sie nicht für Ernst zu nehmen und zu denken, sie würden ja wohl besser wissen wie es geht, gar nicht aus böser Absicht heraus, so sind wir zeitweise wahrscheinlich alle. Deswegen, um sich Gehör zu verschaffen, war es in diesem Fall sehr wohl notwendig zumindest den Anwalt und die Gewerkschaft zu erwähnen, ohne das würde ich jetzt noch freundliche Worte wechseln. Vor allem weil ich mir ja auch selbst nicht sicher war und deswegen die Unterstützung gebraucht habe und auch deswegen hier Frau Bader nach ihrer FACHmeinung für mein DRAMA gefragt habe und auch andere Erfahrungsberichte hören wollte.
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