Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Mutterschftsgeld berechnet?

Frage: Wie wird das Mutterschftsgeld berechnet?

LisaundLea

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Hallo Frau Bader, ich habe eine etwas undurchschaubare Situation. Ich arbeite zur Zeit in Teilzeit in Elternzeit. Diese endet am 30.April. Ab 9. Juni werde ich in Mutterschutz gehen, da ich erneut schwanger bin. Nun habe ich gleich zwei Fragen zur Mutterschaftsgeldsberechnung. Meine Firma möchte, dass ich für die 5 Wochen zwischen Elternzeit und Mutterschutz einen weiteren Teilzeitvertrag unterschreibe. Welche Zeiten würden dann zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes herangezogen werden. Nur die 5 Wochen der Teilzeit, oder ein Mittel aus 5 Wochen Teilzeit und der entsprechenden Zeit (7 Wochen) vor meiner Elternzeit? Die zweite Frage ist: Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld, wenn ich vorzeitig (also noch während meiner Elternzeit) ein Beschäftigungsverbot bekäme? Und spielt es dann eine Rolle, ob ich den neuen Teilzeitvertrag unterschreibe oder nicht? Viele Grüße Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob Sie den Vertrag unterschreiben oder gar nicht oder Vollzeit arbeiten wird im Ergebnis wenig Unterschied machen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB


mellomania

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hi :-) hättest du noch elternzeit übrig? wenn du nach deiner elternzeit einen neuen teilzeitvertrag unterschreibst, ist dein vollzeitvertrag futsch! das würde ich nicht machen! denn mutterschaftsgeld erhälst du dann nach teilzeit und kannst nicht mehr in vollzeit zurück. zumindest nur sehr schwer, da dein vertrag dauerhaft geändert wurde. auch wenn du ein bv bekommen solltest, erhälst du das, was vereinbart ist und wie du arbeiten könntest. ich würde versuchen die 5 wochen mit urlaub und überstunden zu überbrücken aber keinesfalls einen neuen vertrag unterschreiben. wenn du noch elternzeit übrig hast, würde ich diese verlängern bis einen tag vor dem neuen mutterschutz, damit du im mutterschutz voll bezahlt wirst.


LisaundLea

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Vielen Dank für die Antworten. Mein Frage bezog sich allerdings nicht auf das Elterngeld sondern auf das Mutterschaftsgeld. Da ist die Berechnungsgrundlage ja normalerweise die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz bzw. vor Beschäftigungsverbot. Allerdings nicht wenn man in Elternzeit gearbeitet hat. Diese Zeit bleibt unberücksichtigt. Leider ist meine Elternzeit aber 5 Woche vor dem Mutterschutz aufgebraucht. Sodass es kompliziert wird. Von meiner Firma werde ich unter Druck gesetzt für diese Zeit einen Teilzeitvertrag zu unterschreiben. Meine Fragen sind somit noch immer dieselben.


mellomania

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bitte versuche entweder zu überbrücken mit urlaub oder vollzeit zu arbeiten! dein vertrag ist sonst futsch! und du erhälst im mutterschutz das, was du direkt davor erhalten hast. die dreimonats berechnung bezieht sich auf menschen, die jeden monat unterschiedlich lohn bekommen wegen schichtzuschläge etc. stelle deine frage einfach erneut, frau bader liest nicht nach. lass dich nicht unter druck setzen. warum nur teilzeit? die 5 wochen solltest du versuchen, deinen alten vertrag zu erfüllen damit er stehen bleibt.


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