Zahnfee179
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin angestellte Ärztin und bekomme monatlich ein Grundgehalt und einen laufenden Umsatz ausbezahlt. Bei mir wird, abrechnungstechnisch bedingt, immer erst 2 Monate später der entsprechende Umsatz ausbezahlt. Ich bin im Moment frei gestellt und sollte nun eine Lohnfortzahlung erhalten. Wenn die Monate Januar bis März gelten (280-Tage vor Geburtstermin) kann dann auch der tatsächlich erwirtschaftete Umsatz in diesen Monaten berücksichtigt werden oder muss unbedingt der 2 Monate verzögerte Umsatz, der in diesen Monaten erst ausbezahlt wurde, berechnet werden? Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, meinen Sie Mutterschutzlohn, also den Lohn bei einem BV? Liebe Grüsse, NB
Zahnfee179
Ja genau. Ich habe ein Berufsverbot.
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