Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Freistellungsgehalt bei Umsatzbeteiligung berechnet?

Frage: Wie wird das Freistellungsgehalt bei Umsatzbeteiligung berechnet?

Zahnfee179

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin angestellte Ärztin und bekomme monatlich ein Grundgehalt und einen laufenden Umsatz ausbezahlt. Bei mir wird, abrechnungstechnisch bedingt, immer erst 2 Monate später der entsprechende Umsatz ausbezahlt. Ich bin im Moment frei gestellt und sollte nun eine Lohnfortzahlung erhalten. Wenn die Monate Januar bis März gelten (280-Tage vor Geburtstermin) kann dann auch der tatsächlich erwirtschaftete Umsatz in diesen Monaten berücksichtigt werden oder muss unbedingt der 2 Monate verzögerte Umsatz, der in diesen Monaten erst ausbezahlt wurde, berechnet werden? Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen.


Zahnfee179

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Ja genau. Ich habe ein Berufsverbot.


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