Minimäuschen
Gestern wurde folgende Frage gestellt: „Also rein fiktiv: Wenn eine schwangere schon im Beschäftigungsverbot ist und danach der Laden wegen Corona geschlossen werden würde, bekäme sie dann weiter BV Geld oder Kurzarbeitergeld? Kann der Arbeitgeber jemanden aus dem BV rausholen, wenn er einen anderen Arbeitsplatz geschaffen hat?“ Diese wurde von Ihnen folgendermaßen beantwortet: „Hallo, bei einem BV wird auch Kurzarbeitergeld gezahlt (würde man ja auch ohne BV bekommen). Anders im Mutterschutz. Liebe Grüße NB“ Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu folgendes auf ihrer Website: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld „Arbeitnehmerinnen haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ihnen während der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kurzarbeit die Beschäftigung verboten ist. Das gilt auch, wenn der Unternehmensteil, dem die Arbeitnehmerin zuzuordnen ist, von Kurzarbeit betroffen ist. Das mutterschutzrechtliche Leistungsrecht will Frauen vor Diskriminierung schützen. Frauen dürfen laut Gesetz keinen Nachteil haben, wenn sie im Mutterschutz ihre Arbeit unterbrechen. Fallen Beschäftigungsverbote und Kurzarbeit zeitlich zusammen, sind daher Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz zu erbringen. Schwangere Frauen, die der Arbeitgeber von der Kurzarbeit ausnimmt – etwa aufgrund einer entsprechenden Regelung in einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit – oder die einer individuellen Kurzarbeitsvereinbarung nicht zugestimmt haben, sind bereits als nicht von der Kurzarbeit betroffen anzusehen (vgl. BAG, Urt. v. 09.09.1971, 3 AZR 261/70). Auch Schwangere, die nicht von der Kurzarbeit ausgenommen sind, haben gegebenenfalls Anspruch auf Mutterschaftsleistungen (und daher keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld). Das ist auch der Fall, wenn ihr Betriebsteil in Kurzarbeit ist. Frauen im Beschäftigungsverbot erhalten während der Kurzarbeit weiterhin Mutterschutzlohn. Frauen, die sich in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung gemäß § 3 MuSchG befinden, sind durch die Krankenkasse Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) und durch den Arbeitgeber der Arbeitgeberzuschuss (§ 20 MuSchG) zu zahlen. Dies gilt ebenso für stillende Frauen, die einem Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen unterliegen. Damit liegt für diese Personengruppe kein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall nach §§ 95 ff. SGB III vor. Ein solcher Entgeltausfall ist jedoch unter anderem Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Für die Höhe der Ansprüche sieht das MuSchG in § 21 besondere Regeln vor. Nach § 21 Abs. 4 MuSchG werden bei der Berechnung des Bemessungsentgelts dauerhafte Änderungen des Entgelts berücksichtigt. Entgeltverminderungen aufgrund von Kurzarbeit zählen jedoch nicht dazu und werden – in Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 21 Abs. 2 Ziff. 2 MuSchG – nicht berücksichtigt.“ Es ist richtig, dass ich die Schwangere aus dem BV holen kann, wenn ich ihr einen sicheren Arbeitsplatz geschaffen habe. De facto ist es aber so, dass es bei Kurzarbeit sehr schwer ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Schließlich ist nicht einmal für die regulären Mitarbeiter genügend Arbeit vorhanden. Dementsprechend kann die Schwangere nicht aus dem BV geholt werden. Übersehe ich hier etwas? Verbreitet die Bundesagentur für Arbeit mutwillig Lügen? Oder ist Ihnen einfach ein Irrtum unterlaufen? Danke für Ihre Einschätzung.
Hallo, das ist tatsächlich streitig. Das Ministerium versucht, hier eine einheitliche Regelung zugunsten der AN zu erzielen. Sicher ginge das aber nur, wenn es gesetzlich geregelt wäre. Liebe Grüße NB
Dojii
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/mutterschaftsleistungen-kurzarbeit.html Das Ministerium schreibt dazu folgenden: Im Einzelfall obliegt die rechtsverbindliche Entscheidung zu diesen Fragen den zuständigen Stellen: Bundesagentur für Arbeit (Gewährung von Kurzarbeiter-geld), gesetzliche Krankenkassen und das Bundesamt für Soziale Sicherung (Mutterschaftsgeld), gesetzliche Krankenkassen (Erstattung im Rahmen des U2-Verfahrens). Die Praxis dazu ist allerdings derzeit noch uneinheitlich. Die vorherige Rücksprache über die Mutterschaftsleistungen im Beschäftigungsverbot und in den Schutzfristen mit den auszahlenden Stellen (i. d. R. Arbeitgeber und Krankenkasse bzw. Bundesamt für Soziale Sicherung) wird empfohlen. Es scheint hier nur eine allgemeine Empfehlung zu geben, aber keine rechtsverbindliche Auskunft. Kommt wohl auf den Einzelfall an.
Mitglied inaktiv
Minimäuschen findet du es gerecht, eine Frau im BV (aus welchen Gründen auch immer) bekommt für "nix" vollen Lohn und eine andere schwangere Frau muss in Kurzarbeit, wenn der betrieb es anordnet. Auch wenn sie es später ausklammern lassen kann. In unserer Firma gibt es eine Betriebsvereinbarung, die regelt das schwangere immer den vereinbarten Lohn ausbezahlt bekommen. Auch wenn Kurzarbeit angeordnet ist.
Felica
Da der AG jederzeit ein BV aufheben kann, kann er dann auch sagen, schicke ich doch die anderen in kurzarbeit und die Schwangere hilft mir im Laden Pakete für Kunden packen. Den die wenigsten Läden waren wirklich geschlossen oder sind es, einzig der publikumsverkehr ist aktuell eingestellt. Ohne Kundenkontakt braucht es aber kein BV mit der einzigen Begründung Corona. Wäre das besser?
Dojii
Wäre tatsächlich ein interessantes Gedankenspiel: Fällt durch eingesetzte Kurzarbeit die Begründung für ein BV weg, da ja auch der Gefährdungsgrund wegen nicht mehr ausgeführter Arbeit wegfällt?
Mitglied inaktiv
Der Grund für das BV anstatt dem Kurzarbeitergeld ist, dass die Schwangere somit auch Elterngeldansprüche erwerben kann. Aber es ist zutreffend, dass diese Regelung eigentlich nicht mit geltendem Mutterschutzrecht konform ist. Bleibt zu hoffen, dass es sich bei Corona-Lockdowns um eine vorübergehende Ausnahmesituation handelt.
Minimäuschen
Liebe Saarlandmami, die Schwangere hat oft auch die Möglichkeit, die Kurzarbeitsvereinbarung gar nicht erst zu unterschreiben. Im Gegensatz zu ihren Kollegen muss sie sich nicht vor einer Kündigung fürchten, wenn sie die Unterschrift verweigert. Das ist nicht fair. Ist es fair, dass es manchen Schwangeren in der Schwangerschaft blendend geht und andere nehmen von Übelkeit über Bluthochdruck und Diabetes bis Rückenschmerzen alles mit? Sicher nicht. Ist es fair, dass manche Frauen in Firmen arbeiten, wo ihnen der BR sämtliche Probleme abnimmt und andere selbst für jede kleine Almose kämpfen müssen? Wieder: nein! Die Kollegin hat ihr Kind ein Jahr früher bekommen und ist pünktlich zu Beginn der Kurzarbeit in Mutterschutz gegangen. Ich hatte Abzüge durch Kurzarbeit - sie nicht. Ich musste mich durch diese ganzen undurchsichtigen Regelungen quälen, damit mir nicht noch mehr abgezogen wird - sie nicht. Findest du das fair? Wirklich fair wird es nie sein, weil jede Person und jede Situation anders ist. Das hier soll doch eine Rechtsberatung sein. Es geht nicht darum, was das Individuum in einer konkreten Situation als fair empfindet, sondern was das geltende Recht sagt. Dass die Regelung, so wie sie ist, nicht fair ist, da stimme dir ich zu. Ich habe mir selbst auch sehr lange den Kopf zerbrochen, wie ich das Problem Elterngeld und Kurzarbeit unter einen Hut bekomme ohne dabei Abzüge in Kauf zu nehmen, die sich zu einem 5-stelligen Betrag aufsummieren würden. Wir haben eine Lösung gefunden (und nein, BV war kein Bestandteil davon), aber ohne ein Entgegenkommen meines AGs und zuverlässige Infos wäre das nicht möglich gewesen - wir haben nämlich auch keinen BR. Ich finde es einfach unmöglich, wie hier den Schwangeren noch zusätzlich Steine in den Weg geworfen werden, indem bei unklarer Gesetzeslage grundsätzlich nur die nachteilige Variante genannt wird. Dass die Lage nicht eindeutig ist, wird sicherheitshalber auch gar nicht erst erwähnt. Beim Lesen der ein oder anderen Antwort springt einem die Missgunst regelrecht entgegen. Nein, das alles ist nicht fair. Denen, die gerade schlecht darstehen, ist aber sicher auch nicht damit geholfen, dass es allen anderen Schwangeren auch möglichst schlecht geht. Ein wenig mehr Empathie wäre schön.
Minimäuschen
Liebe Felica, du darfst nur Leute in Kurzarbeit schicken, deren Arbeit nicht mehr erledigt werden muss/kann (aus welchem Grund auch immer). Der Versuch meines AGs die Empfangsdame in Kurzarbeit zu schicken und den Empfang mit Azubis, die billiger sind, zu besetzen, ging auch nicht durch. Ihre bisherige Arbeit musste schließlich noch in vollem Umfang erledigt werden und ihr Arbeitsplatz war somit nicht betroffen. Sie ist erst von Kurzarbeit betroffen, seit der Laden an einem Tag in der Woche komplett geschlossen ist. Für die Schwangere muss ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden. Jemand anderem seine Aufgaben zu nehmen ist keine Option. Damit ist der Sachverhalt aus deinem Gedankenspiel so auch nicht zulässig.
mellomania
du volles gehalt bekommst in einem bv (oder man, an sich als schwangere, nicht du direkt) und andere mitarbeiterinnen erhalten nur kurzarbeitergeld. das ist ja dann auch unfair. aber eben den nicht schwangeren gegenüber. beim elterngeld später spielt das ja keine rolle, da wird das als normales gehalt gerechnet. von daher hat man doch keinen nachteil gegenüber nicht schwangeren, wenn man, wie sie, eben auch nur KAG erhält.
Minimäuschen
Liebe mellomania, wie du weiter oben schon lesen kannst, habe ich bereits eingeräumt, dass eine wirklich faire Lösung nicht existiert. Dass durch das Kurzarbeitergeld keine Nachteile beim Elterngeld entstehen, stimmt auch nur in der Theorie für den einfachsten Betrachtungsfall. Beispiel 1: Er studiert noch (ohne Einkommen), sie arbeitet. Beide heiraten, sie wechselt in Steuerklasse III - schließlich muss sie ihn jetzt auch finanzieren. Drei Monate später wird sie schwanger, noch einen weiteren Monat später kommt die Kurzarbeit. Sie kann die betreffenden Monate zwar aus dem Bemessungszeitraum ausklammern, das zugrundeliegende Einkommen wird also nicht reduziert. Durch das Ausklammern kann sie aber nicht genügend Monate mit Steuerklasse III einbringen, sodass das Elterngeld mit Steuerklasse I berechnet wird. Sie hat also nicht nur die Einbußen während der Kurzarbeitsphase - auch das Elterngeld fällt um etwa 200-300€ pro Monat geringer aus. Beispiel 2: Sie geht nach zwei Jahren Elternzeit ohne Zuverdienst wieder voll arbeiten. Nach kurzer Zeit wird sie schwanger und auf Kurzarbeit gesetzt. Dank der Sonderregelung kann sie die entsprechenden Monate zwar aus dem Bemessungszeitraum ausklammern, allerdings fließen dafür die Monate der Elternzeit ohne Verdienst ein. Dementsprechend beträgt das Elterngeld nur noch ein Bruchteil dessen, was sie ohne die Kurzarbeit bekommen hätte. Wir haben eine demokratisch gewählte Regierung. Die hat entschieden, dass werdende Eltern in dieser Situation mehr Unterstützung benötigen und entsprechende Maßnahmen und Gesetze auf den Weg gebracht. Was gibt dir das Recht, diese Maßnahmen zu untergraben indem du die Leute falsch informierst? Dein subjektives Gerechtigkeitsempfinden? Solange du nicht in der Regierung sitzt, ist nicht deine Aufgabe, zu beurteilen, was als Vor- oder auch Nachteil zu bewerten ist. So ein Kind kostet noch Geld genug. So zu tun als könnte man durch das Kinderkriegen einen finanziellen Vorteil gewinnen, ist einfach nur lachhaft.
mellomania
du brüllst ganz schön laut finde ich. Frau Bader hat geantwortet. Ihr einen Irrum zu unterstellen finde ich schon, frech? naja. ich frage einfach nach. Wenn du es besser weißt, super. aber du kopierst es ja auch nur irgendwo raus. ich informiere falsch? Frau Bader auch? na dann. Lass dich wählen. schade, dass du nicht zu akzeptieren vermagst, was eben recht ist. recht haben ist nicht recht bekommen. es ist auch nicht deine Aufgabe, hier so zu rühren finde ich. du fühlst dich ungerecht behandelt? wer hier im forum kann was dafür? von daher versuche doch bitte sachlich zu bleiben. jeder ist für sich und seine finanziellen mittel selber verantwortlich. ja kinder kosten. die muss man sich aber, sorry, leisten können. genauso wie elternzeit. manche machen es halt ungeschickt. da kann abe das forum hier nix dafür.
Felica
@ Minimäuschen, dein Beispiel passt nicht, da Pakete packen durchaus normale Arbeiten im Einzelhandel sind. Es wird also keibe neue Arbeit geschaffen. Wie gesagt, es bleibt alles gleich, Beratung per Telefon und Mail, Ware zusammenstellen, Bezahlung klären, usw. Lediglich der direkte Kundenkontakt fällt weg. Sobald Verkäufer hinter einer trennscheibe arbeiten können, gelten die nicht mehr ungeschützt. Man trägt nicht wegen der Kunden hinten dem Abtrennung Maske sondern wegen der Kollegen sofern dort kein Abstand möglich ist.
Dojii
Frau Bader und auch das Ministerium haben doch die gleiche Antwort gegeben: Es gibt aktuell keine einheitliche gesetzliche Regelung für diesen Fall und alles wird als Einzelfall von den zuständigen Stellen entschieden, wobei das Ministerium empfiehlt, das Ganze großzügig auszulegen. Darüber hier zu diskutieren ist doch müßig und ändert nix am offiziellen Ergebnis.
Mitglied inaktiv
Minimäuschen, ich weoß nicht, welchen Kampf du hier ausfechten wilst. Es ist nicht gesetzlich geregelt, dass schwangere nicht in KuG gesetzt werden dürfen. Bei uns in der Firma ist es anders geregelt. Schwangere im BV bekommen den gleichen Mutterschaftslohn weiter und Schwangere, die arbeiten haben keine Einbußen. Sie werden zwar auch in kug gesetzt, erhalten aber das kug aufgestockt vom AG auf 100% Normale Arbeitnehmer erhalten nur 90% und es fehlen ja auch die Zuschläge für Nachtarbeit. Stelle dir mal vor, dass sind gut und gerne 500€ die fehlen. Das ist so gesehen auch unfair.
Minimäuschen
Wie gesagt, für mich habe ich eine ganz gute Lösung gefunden. Durch das teilweise BV stehe ich sogar noch besser dar als ursprünglich erwartet. Um mich geht es hier nicht. Was ich als fair bzw. unfair empfinde, habe ich hier nur dargelegt, weil explizit danach gefragt wurde. Ich habe keinen Irrtum unterstellt - ich habe lediglich gefragt. Auch Frau Bader ist nicht unfehlbar und dass die Antwort unvollständig btw. nicht ganz eindeutig war, hat sie bereits eingeräumt. Wo ist also das Problem? Fühlst du dich bedroht, weil jemand deine Meinung in Frage stellt? Und ja, natürlich kopiere ich den Text von anderen Quellen. Ich kann mir Regeln und Gesetze ja schlecht selbst ausdenken. Quellenangaben habe ich bei euch leider noch nicht gefunden. Ja, jeder ist für seine finanziellen Mittel selbst verantwortlich. Um geschickt handeln zu können, braucht man aber vollständige Informationen über seine Optionen, die hier aber (bewusst?) nicht gegeben werden. Klar muss man sich Kinder leisten können. Dass man aber mal eben so einen Verlust von tausenden von Euros aus der Portokasse ausgleichen soll, kann aber sicher nicht erwartet werden. Wenn die Schwangere vorher auch schon Pakete gepackt hat, arbeitet sie ja auch gar nicht mit Kundenkontakt. Warum sollte man ihr dann ein BV aussprechen? Du darfst halt nur nicht den Aufgabenbereich der Schwangeren ändern und damit jemand anderem den Arbeitsplatz nehmen. Ob Verkäufer hinter einer Trennscheibe geschützt sind, kommt immer auf die Konstruktion an. Die schmalen Schreiben, an denen die Kunden gerne vorbeisprechen um sich besser mit der Verkäuferin unterhalten zu können, bieten sicher keinen zuverlässigen Schutz. In Supermärkten ist es oft so, dass die Scheiben nur vor den Kassierern sind. Hinter ihnen gehen die Kunden der anderen Kasse mit einem halben Meter Abstand vorbei und atmen ihnen direkt in den Nacken. Auch da ist kein zuverlässiger Schutz vorhanden. Ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob es wirklich so einfach ist. Plexiglasscheiben bieten zwar einen Spritzschutz, aber das war's auch schon. Die Aerosole wabern trotzdem durch die Luft und an der Scheibe vorbei. Wenn davon keine Gefahr ausgehen würde, wären wir gerade nicht im Lockdown. Eine Ansteckung ist keinesfalls ausgeschlossen. Ob der AG der Schwangeren den ihr zustehenden, besonderen Schutz zukommen lässt, ist hier mindestens fragwürdig.
Dojii
Ich finde die offizielle Homepage des Ministeriums ist schon eine recht gute Quelle. ;)
mellomania
und hast explizit gefrag, ob Frau Bader ein irrtum unterlaufen ist. was du hier ausfechten und klären willst, entzieht sich meiner kenntnis. aber du kannst doch nicht beispiele von trennscheiben nennen, ohne zu wissen, wie das wie und wo geregelt ist? das ist ein fass ohne boden. was ein AG einer schwangeren zuteilen darf, entscheidet doch er und nicht du. ich versteh es ehrlich gesagt nicht, warum du solche romane über fiktive dinge schreibst. meine meinung in frage stellen? dann tu das. aber nicht so. denn dein frust über deine angebliche unfairbehandlung ist uns hier völlig juck. da wir daran nix ändern können. jede firma macht das selber. bei saarland gibt es eine vereinbarung, bei uns auch, bei anderen nicht. da beißt sich die katz in den schwanz. du solltest deine energie nicht in einem bodenlosen fass verlieren.
Felica
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das Pakete packen und Kunden beraten und kassieren sich nicht ausschließen. Ich glaube du hast eine Recht einseitige Vorstellung davon wie es im Einzelhandel aussieht. Übrigens sind BV im Einzelhandel insgesamt selten, eben weil riesen Aufgabenfelder. Da findet sich, wenn der AG will, eigentlich Immer etwas.
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