Mitglied inaktiv
Ich habe eine Frage: Ich bin in der 6. Woche schwanger und es war auch geplant, allerdings wußte an meinem Arbeitsplatz niemand, dass ich ein Kind plane. Ich rechne damit, dass ich es, wenn ich davon erzähle, nicht mehr so leicht haben werde. Ich wüßte nun gerne, wie lange ich es hinauszögern kann, meinem Arbeitgeber davon zu erzählen. Im Arbeitsrecht steht (ich arbeite für den Betriebsrat, dem ich mich aber auch nicht anvertrauen kann)ich müsse sofort nach Feststellung der schwangerschaft dem Arbeitgeber bescheid geben. Kann ich das umgehen? Vielen Dank im Voraus Melanie
Liebe Melanie, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft). Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Melanie, wer kann denn schon wissen, seit wann du es genau weißt, dass du schwanger bist ...? Von dieser Seite aus gesehen kannst du natürlich schon noch ein wenig warten. Allerdings würde ich persönlich das schon so früh wie möglich dem Arbeitgeber melden, den der muss seinerseits das Gewerbeaufsichtsamt darüber unterrichten, wenn Mitarbeiterinnen schwanger sind. Und du genießt natürlich ab erst dem Zeitpunkt, wo deine Schwangerschaft bekannt ist, den besonderen Kündigungsschutz u. a. Vergünstigungen aus dem Mutterschutzgesetz (z. B. dass du bestimmte Arbeiten nicht mehr ausführen darfst). Du musst übrigens weder deine Kollegen noch deine Vorgesetzten darüber informieren, wenn du ein Kind lediglich "planst". Deine Lebensplanung ist deine persönliche und vollkommen private Sache und geht niemanden am Arbeitsplatz etwas an. Erst wenn du wirklich schwanger BIST - egal ob geplant oder ungeplant - musst du deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin dem Arbeitgeber melden - und dass geschieht letztendlich nur zu deinem eigenen Schutz und zum Schutze deines ungeborenen Babys. Außerdem muss der Arbeitgeber auch die Möglichkeit haben, rechtzeitig Ersatz für dich zu bekommen, wenn du in Mutterschutz gehst und evtl. danach die Elternzeit in Anspruch nimmst. Also, ich würde lieber nicht so lange mit dem Melden warten. Wenn die lieben Kollegen dir blöd kommen, dann komm ihnen auch blöd. Und denke daran, dass du sie bald erst mal (für eine Weile zumindest) nicht mehr sehen musst und dass vielleicht auch bei einigen ein Stückchen Neid mitspielt, was sie nur nicht zugeben möchten. Alles Gute, Sylvia
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit