Mitglied inaktiv
Hallo, und zwar ist es so, das ich während des EZU für mein jüngstes Kind gekündigt habe. Seit dem bin ich ja Hausfrau, aber nicht arbeitslos gemeldet, da ja sowieso keine möglichkeit, weil keine unterbringung (kind ist erst 1 jahr alt) Nun kommt im Sommer das nächste baby und mir hat jemand gesagt, evtl müßten/könnten wir hartz IV beantragen. Aber nicht in der Elternzeit. Wie ist dsa denn nu jetzt geregelt? Theoretisch hab ich ja keine 3 jahre ezu irgendwo zu beantragen. grübelnde grüße christine
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