Mitglied inaktiv
hallo frau bader! wie kann man festhalten, bei wem das eigene kind leben soll, wenn den eltern etwas zustossen sollte? reicht es, wenn man ein schreiben aufsetzt und dieses den entsprechenden personen gibt oder muss das notariell beglaubigt werden? wie ist die regelung vom gesetz her, würde ein kind zu den grosseltern kommen oder eher zu tante/onkel? vielen dank im voraus, christiane gust
Mitglied inaktiv
hat sich also erledigt, dankeschön!
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