solsikke
Hallo. Ich schreibe im Namen meines Bruders. Mein Bruder ist Anfang September Vater geworden. Seine Freundin und er haben sich kurz vor der Geburt „getrennt“. Sie ist schwanger (ich glaube im Juli) abgehauen und hat den Kontakt sehr stark eingeschränkt, man könnte auch sagen abgebrochen. Sie arbeitet in Deutschland kommt aber ursprünglich aus Zypern. Daher vermuten wir das sie das Baby in Zypern zur Welt gebracht hat. Die einzigste Info die wir bekommen haben, ist der Geburtstag. (Name (des Kindes), Geburtsort, Telefonnummer, jetziger Aufenthalt usw. ist unbekannt). Welche Rechte stehen meinem Bruder zu? Wie kann er sie und das Baby ausfindig machen? An welche Behörden muss er sich wenden? Wir wollten ihr kurz vor der Geburt keinen Stress machen und dachten, dass sie sich nach der Geburt bei ihm meldet. Aber leider ist sie immernoch spurlos verschwunden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit Grüße Mandy
Hallo, Geburtsort ist doch schon mal was. Zypern? Dann würde ich dort suchen. Für Deutschland kann man eine Einwohnermeldeamtsanfrage beim letzten Wohnort machen. Sie hat ja die Pflicht, sich umzumelden. Liebe Grüße NB
Ani123
Als Erstes würde ich mich beim JA beraten lassen was ihr Bruder machen kann. Ihr Bruder soll Alles was er von der KM hat zusammen suchen und sammeln. Dazu zählen Fotos, Schriftstücke, Nachrichten via Handy, E-Mail, usw. und auch Briefumschläge. Manchmal kann man von Briefumschlägen aus erkennen, aus welchem Land bzw. sogar Ort er abgeschickt worden ist, obwohl kein Absender drauf steht. Ihr Bruder soll sich aufschreiben, was er von der KM und deren Familie weiß. Jeder kleinste Hinweis kann für das JA hilfreich sein und evtl. ausschlaggebend um das Baby zu finden. Wenn der Aufenthaltsort bekannt ist stellt sich erstmal die Frage, ob das in DE ist oder in einem anderen Land. Ihrem Bruder steht das Umgangsrecht zu, nachdem er die Vaterschaft anerkannt hat bzw. diese als bewiesen gilt. Daher wäre es gut, wenn die KM das mal geschrieben hat, dass er der KV ist oder sein wird. Wenn nicht bzw. sie leugnet es, dann steht ein Vaterschaftstest an. Jenachdem wie kooperativ die KM sich zeigt geht das schnell oder muss unter Nachdruck eingefordert werden, was Zeit kostet. Wenn alles gut läuft, KM und Baby wohnhaft in DE haben, die Vaterschaft bewiesen/anerkannt ist, dann steht ihm das Umgangsrecht zu. Demnach kann er das Kind jedes zweite Wochenende zu sich nehmen und hälftig die Ferien. Jenachdem wie kooperativ die KM ist auch öfter. Erster Schritt sollte die Beratung beim JA sein. Die Zusammenarbeit damit sollte als das Kindeswohl haben.
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