werder77
Hallo, wir haben folgendes Problem: Bei unserem 10jährigen Sohn ist seit einigen Jahren ein atypischer Autismus bekannt. Dieser hat vermutlich im Rahmen des Schulwechsels zu einer Depression geführt. Vor einigen Wochen musste die Schule den Notarzt rufen, weil er mit selbstverletzenden Maßnahmen drohte. Es war auch jemand vom Jugendamt zugegen. Wir waren für einige Stunden in einer Kinderpsychiatrie, konnten dann nach Hause und sind inzwischen dort in der Psychotherapie ambulant angebunden. Weiterhin gibt es seit dieser Wodche eine Integrationshelferin in der Schule, die einen guten ersten Eindruck macht. Außerdem läuft wie schon seit Jahren die Autismusförderung. Dort wurde vor einigen Tagen der Vorfall mit der drohenden Selbstverletzung nochmal aufgearbeitet und dies dem Jugendamt mitgeteilt. Dabei sagte unser Sohn, dass er sich damals selbst verletzen wollte. Daraufhin hat uns das Jugendamt erneut wegen Kindeswohlgefährdung einbestellt, obwohl unser Sohn nur über das damalige Ereignis berichtete und seit diesem Ereignis nichts dergleichen geäußert oder getan hat. Ganz im Gegenteil, der Alltag läuft in der Schule und zu Hause deutlich besser. Das Jugendamt drängt aber jetzt auf eine stationäre Aufnahme. Dies würde unserer Meinung nach alles was jetzt gut läuft wieder zerstören. Das Jugendamt droht immer wieder mit einem Familiengericht zur Durchsetzung des stationären Aufenthaltes. Alles was wir sagen, wird irgendwie gegen uns verwendet. Wir haben Angst, dass unserem Sohn durch diese Aktionen mehr Schaden als Nutzen entsteht. Haben wir denn selbst irgendeine Handhabe gegen das Jugendamt, die unserem Sohn nicht noch weiter schadet? Herzlichen Dank
Hallo, die Frage, ob eine stationäre Aufnahme besser wäre, kann nur ein Psychologe beantworten - wenn dem so ist, hat das JA Recht. Ob dem so ist, kann ich nicht beurteilen. Liebe Grüße NB
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