Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wichtig!!!!!!!!!! wie ist es, wenn man........................

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wichtig!!!!!!!!!! wie ist es, wenn man........................

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1.)...von selbst kündigt mit dem arbeitslosengeld? hat man anspruch darauf, oder nicht? bei meinem partner wären es nur 2 monate, die er daheim bleiben will. denn momentan bin ich im mutterschutz, und er will anfang nächsten jahres in den erziehungsurlaub gehen. 2.) und wo ist derjenige versichert, der im erziehungsurlaub ist? ist er familienversichert? sehr, sehr wichtig ist mir aber die beantwortung der ersten frage. vielen lieben dank für eure hilfe. linda


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Linda, wenn man ohne wichtigen Grund kündigt, ist man 12 Wo. gesperrt. Wie das mit der KK ist, kann man so pauschal nicht sagen. Sind Sie privat oder gesetzlich versichert? Sind Sie eigenständig versichert etc. Das muß man wissen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Linda, wenn man seine Stelle selber kündigt wird man für das Arbeitslosengeld gesperrt, ich glaube für 12 Wochen. D. h. man bekommt in der Zeit kein AL-Geld. Warum will denn dein Mann kündigen, wenn er eh in Erziehungsurlaub gehen will? Dein Mann kann doch in EU gehen und seinen Job "behalten". Die Krankenversicherung im EU läuft in der eigenen KK weiter. Wenn man gesetzl. versichert ist läuft es beitragsfrei weiter. Ist man privat versichert muß mann (soweit ich weiß) die Beiträge weiter zahlen. Gruß Angela


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bei Eigenkündigung ohne triftigen Grund tritt zumeist eine mehrwöchige Sperre in Kraft (bin mir nicht sicher aber soweit ich weiß, mindestens 6 Wochen). In dieser Zeit erhält man kein ALG. Im ErzU ist man beitragsfrei weiterversichert (Singles oder Selbstzahler) oder aber in der Familienversicherung weiterhin versichert (z.b. beim Ehemann) (bei Pflichtversicherten) - bei Privatversicherten wäre es bei der KK zu erfragen. LG Vanessa & Co.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.