Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich stelle hie nochmal meine Frage, vor ein paar Tagen wurde sie übersehen. In meinem Vertrag steht eine Wettbewerbsklausel drin (wie schon erwähnt). Sie antworten mir das der AG mir uU etwas zahlen muß. Wie meinten sie dies ? Ich hab es doch damals so unterschrieben ? Von einer Ex-Kollegin (hat auch 1 Kind dann wieder schwanger aber nicht innerhalb der EZ,hat sich um 7 Mon. überschnitten) habe ich erfahren das die Firma ihr gekündigt hat (sie wollte Teilzeit) damit sie wenigstens Arbeitslosengeld bekommt und weiterhin Krankenversichert ist. Ist das rechtlich in Ordnung ? Aber besser wäre es man geht in dieser Kurzen Zeit wieder arbeiten,dann hat man wieder alle Bedingungen erfüllt um weitere 3 jahre beitragsfrei zu sein. Gruß Simi
http://www.wuw-anwaltskanzlei.de/Arbeitsrecht/Wettbewerbsklausel/wettbewerbsklausel.html
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"