peekaboo
keinen Vertrag und fragst ob Du trotzdem kündigen kannst.... am 09.03. hast Du geschrieben, daß Du Ihm was geschrieben und vorgelegt hast. Wenn das Deine Kündigung war, ist ein Beschäftigungsverbot hinfaellig! Hier noch mal Dein Posting http://www.rund-ums-baby.de/recht/_88562.htm
Mitglied inaktiv
Ich blicks auch nicht mehr. Freue mich über Aufklärung. Einmal vorgelegt, einmal nicht eingeworfen ?
wesch
ich hab ihm den Vertrag damals hingelegt,aber seither bin ich krank. Also ich habe kein Exemplar. Und ein Vertrag ist so oder so da,hab ich rausgekriegt also mündlich würde zählen.
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