Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ganz viele Probleme auf einmal. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens und auf Bitte meines AG habe ich Mitte Mai vorzeitig (ca. 1 Jahr vor Ablauf der 3 Jahre) die Arbeit bei meinem AG wieder aufgenommen. Für Mai waren 20 std/Woche vereinbart, ansonsten ab Juni normal. Der Arbeitsvertrag sollte nicht verändert werden. Nun soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Statt 35 std nun 38 std und nach meiner Ansicht für weniger Geld, als mir nach meinem alten Vertrag zustünde. Am 1. Mai 2001 hätte ich die letzte Höherstufung in meiner Gehaltsgruppe gehabt (4. Beschäftigungsjahr), da war ich aber im Mutterschutz. Diese stünde mir daher nicht zu und außerdem ist der Betrieb zwischenzeitlich aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Ich hätte nur Anspruch auf mein letztes Gehalt ungeachtet der zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen. Ebenso hätte ich keinen Anspruch auf den Resturlaub aus 2001, da ich vor Beginn des Mutterschutzes krank gewesen bin und kaum in dem Jahr gearbeitet habe. Diesen neuen Vertrag soll ich jetzt "zwangsweise" unterschreiben, sonst hätte ich Probleme! Ich bin sehr verärgert. Erst heißt es der alte Vertrag bleibt bestehen, und nun... Habe ich wirklich keinen Anspruch auf die neue Einstufung nach Beschäftigungsjahren und tariflichen Erhöhungen? Was ist mit meinem Urlaub? Ich muß Montag unterschreiben. Vielen Dank und sorry für die Länge des Textes!
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner-so kann ich nicht antworten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Puh, bisschen kurzfristig das Ganze. Da Du wohl keine Rechtsauskunft bis Montag früh bekommen wirst, ein persönlicher Tipp: Lass Dich bloss nicht unter Druck setzen!!! Höre bitte damit auf! Versichere Dich, bevor Du irgendwas unterschreibst! Alle Verträge können warten, bis Du Deine rechtliche Position geklärt hast! Du kannst den Vertrag ja angucken und mitnehmen, sag Deinem Chef notfalls, dass Du schnell weg müsstest. Gruß, Elli
Mitglied inaktiv
Unterschreiben würde ich schon mal gar nichts!!! Und dann: Dein Urlaub steht Dir auch zu wenn Du krank warst, das hat damit gar nichts zu tun. Zu den Gehaltserhöhungen kann ich nichts sagen. Den vertrag würde ich nicht unterschreiben mir der Begründung daß er entweder noch beim Anwalt zur Prüfung liegt, oder weil Du ihn eben nopch einem Anwalt zur Prüfung geben mußt. So eine Prüfung durch den Anwalt ist ganz normal, also nix exotisches. Dein AG scheint ja ein ganz "netter" zu sein... Da wirst Du Dich (leider) durchsetzen müssen, viel Kraft dazu!!! Désirée
Mitglied inaktiv
Vielen Dank schon mal! Hatte zwei schlaflose Nächte und zig Gespräche mit Freunden und Verwandten. Die Meinungen gehen auseinander. Aber ich werde mir morgen noch Bedenkzeit erbeten. Schade, daß die Rechtsanwälte am Wochenende nicht zu erreichen sind. Aber wahrscheinlich war der Termin von meinem AG daher bewußt gewählt. Mal sehen, was der morgige Tag noch so bringt. Es hängt so einiges davon ab. Schließlich kostet so ein Ganztagesplatz auch ne Menge und es war nicht einfach diesen Platz so auf die Schnelle zu bekommen. Kann mich ärgern, daß ich den EU vorzeitig abgebrochen habe!!! Drückt mir dir Däumchen!!!
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