Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! 1. Muß man nach vorzeitiger Rückkehr aus dem EU einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn der alte Vertrag sich auf einen Tarifvertrag bezogen hat und der AG aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist? 2. Verfällt die Eingruppierung in die nächste Gehaltsstufe nach Beschäftigungsjahren, wenn man sich im Mutterschutz befindet und anschließend in EU geht? Welche Zeit zählt zu den Beschäftigungsjahren? 3. Gelten die Bestimmungen eines bestehenden tariflichen Arbeitsvertrages nicht mehr, wenn der AG aus dem AG-Verband austritt? Welche Gehalt zählt? Das damalige oder das nach dem aktuellen Tarif? 4. Verfällt der Anspruch auf Urlaub, wenn man vor Beginn des Mutterschutzes krank war und in EU gegangen ist? Ich hoffe, daß diese Fragen so allgemein genug sind. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Nein 2.EU zählt dazu 3.Auch ohne Mitgliedschaft kann Tarifverrag gelten. Das kommt darauf an. Erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft. 4. Nein Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Danke!
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