Tanja_1989
Vor kurzem wurde mir gesagt, dass ich möglicherweise das Hellp-Syndrom hätte, sodass ich Angst haben musste eine Frühgeburt zu erleiden, wobei sowohl mein Kind als auch ich möglicherweise intensivmedizinisch behandelt hätten werden müssen. Es hat sich zwar zum Glück nicht bestätigt aber seither beschäftigt mich eine Frage: Wer trägt die Verantwortung und insbesondere medizinische Entscheidungen für mein Kind, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe aber selbst nicht in der Lage bin zu entscheiden? Wird dann kurzfristig ein Vormund eingesetzt oder wie läuft das? Mein Partner wird zwar noch die Vaterschaft anerkennen und das geteilte Sorgerecht beantragen, dafür haben wir aber leider bisher noch keinen Termin bekommen. Ich danke schon mal für Ihre Antwort.
Hallo, das können Sie durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht willkürlich festlegen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Das würde ich mal mit den Ärzten besprechen. Vielleicht ist es ja möglich, dass du so eine Art Patientenverfügung für das Kind aufsetzt, wo du den KV als Entscheider einsetzt.
Mamamaike
Hallo, ich habe vor der Geburt eine Patientenverfügung verfasst. Da kannst Du auch festlegen, dass der Vater im Fall der Fälle Entscheidungen treffen kann, auch wenn die Vaterschaft noch nicht anerkannt ist. Da würde ich einfach etwas zu schreiben, zB "Auch ohne offizielle Vaterschaftsanerkennung ist mein ausdrücklicher Wille, dass XY ... Entscheidungen treffen kann." Viele Grüße
Tanja_1989
Vielen Dank für die Antworten :)
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