Alessa_A
Hallo Frau Bader, ich weiß aktuell nicht weiter, weil ich von verschiedenen Stellen eine andere Antwort bekomme. Ich bin schwanger und es ist eine Risikoschwangerschaft. Hinzu kommt die aktuelle Corona-Situation und ich muss mit Bus und Bahn ca. 1 Stunde zur Arbeit pendeln. Mein AG verweigert die Option HO. Meine Frauenärztin bat mich darum zu kämpfen ins HO zu gehen, aber das ist vergebene Liebesmüh. Sie sagt, wenn das nicht möglich ist, muss ich das über den Betriebsarzt regeln, sie kann mir kein BV erteilen. Warum sie das nicht kann, hat sie mir nicht erklärt. Einen Betriebsarzt gibt es aber nicht in meiner Firma. Ich hab auch nochmal meine Krankenkasse gefragt, die sagt, dass der FA die BV aussprechen darf und das nicht über den Betriebsarzt gehen muss. Was genau ist denn nun richtig?
Hallo, 1. Ihre genannten Gründe rechtfertigen nach meiner Meinung kein BV 2. Zuständig ist der AG. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Deine FA hat recht. Für ein arbeitsplatzbedingtes BV ist der AG zuständig.
Mitglied inaktiv
Dein AG muss es aussprechen. Wende dich an die Gewerbeaufsicht
3wildehühner
Deine Frauenärztin hat recht. Dein Arbeitgeber ist für deinen Arbeitsplatz zuständig. Was ist denn an deinem Arbeitsplatz nicht mit dem Schutz für Schwangere vereinbar? Wenn es keinen Betriebsarzt gibt, kann das Gewerbeaufsichtsamt dir weiterhelfen und feststellen, was dein Arbeitgeber ändern muss, damit du arbeiten kannst. Für den Arbeitsweg bist du allerdings selber verantwortlich und deshalb kann es kein Beschäftigungsverbot geben. „Risikoschwangerschaft“ ist zunächst kein Grund für ein BV. Dann müsste die Hälfte aller Schwangeren in ein BV.
mellomania
der AG ist für deinen Arbeitsplatz zuständig. wenn dort an sich keine GEfahr droht, spricht auch er kein bv aus der Weg zur arbeit ist dein privatvergnügen. somit ist das völlig außer diskussion. der arzt darf keins aussprechen, da hat sie recht. Corona an sich ist kein Grund für ein BV. Risikoschwangerschaft im übrigen auch nicht. du wirst nur engmaschiger überwacht, das ist alles. von daher muss der AG sehen ob dein arbeitsplatz an sich, und nur der, sicher ist. ist er das, arbeitest du normal weiter. es ist echt blöd aber für deinen Arbeitsweg kann keiner was. Homeoffice ist bei euch mit deiner tätigkeit möglich? wären ein paar tage die Woche drin? die möglichkeit muss geprüft werden. Wenn aber das nicht im HO gemacht werden kann, wirst du normal weiterarbeiten müssen.
Felica
Alle haben wo Recht und alle haben wo Unrecht. Das eine ist die Sache Risikoschwangerschaft. Das alleine ist kein Grund für ein BV. es bedeutet lediglich das dir mehr Termine und bestimmte Untersuchungen zustehen. Aber nicht das es ein BV gibt. Das andere ist dein Fahrweg, das ist, knallhart gesagt, dein persönliches Pech. Das du mit dem Bus zur Arbeit muss, da kann der AG nichts für. Er ist auch nicht dazu verpflichtet dir HO zu ermöglichen. Er kann es, muss es aber eben nicht. Außer er sagt alle anderen Mitarbeiter sind im HO und weil er enttäuscht von dir ist das du schwanger bist darfst du nicht. Ich denke aber mal das wird wohl kaum der Fall sein. Auch Corona ist kein Grund für ein BV. Manche Ag sprechen das dort aus wo die Schwangeren besonders gefährdet sind, aber das trifft vor allen die Berufe welche auch ohne Corona sehr häufig ins BV gehen, also Pfleger, Arzthelfer, Tierärzte, Erzieher usw. Da man aktuell davon aus geht das schwangere nicht besonders gefährdet sind, gibt es nur deshalb keine Grundlage. Dein FA darf ein BV aussprechen. Aber nur dann wenn du grundsätzlich arbeitsfähig bist, die Arbeit dem Mutterschutz entspricht, besondere Begleitumstände es aber unmöglich machen das du genau diese eine Arbeit als Schwangere machst. Klassischer Fall, Du bist Köchin und du kotzt dir die Seele aus dem Leib sobald du in der Küche stehst. Also ja, der FA darf aussprechen, wie im übrigen jeder andere Arzt auch, er muss es aber gut begründen können und es muss einen Zusammenhang zur Arbeit bestehen. Wenn du zB Blutungen hast und nur noch liegen darfst, dann ist zB das BV auch vom Tisch, da du dann nicht mehr arbeitsfähig bist. In dem Falle muss der Arzt eine AU ausstellen. Einen Betriebsarzt muss jedes Unternehmen in Deutschland haben außer es fällt unter die wenigen Ausnahmen wie zB Landwirtschaft. Das bedeutet nicht das der Betrieb einen eigenen Betriebsarzt haben muss, er muss aber mit einem zusammen arbeiten. Leider halten sich aber nicht alle Arbeitgeber daran bzw ist es vielen gar nicht bewusst. Der AG dagegen muss das BV aussprechen wenn die Arbeit als solches dich oder das Kind gefährdet und er keine geeignete Ersatzarbeit hat. Dafür muss jeder AG seit einigen Jahren eine Gefährdungsbegutachtung für jeden Arbeitsplatz haben. Sobald dann eine Mitarbeiterin verkündet das sie schwanger ist, muss er noch einmal genauer, individuell nach der Situation der Schwangeren schauen ob und wie man dort das Mutterschutzgesetz umsetzen kann. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Bist du der Ansicht das der AG seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, dann steht es dir frei dich an das Gewerbeamt zu wenden und dort abzuklären was man machen kann. Die prüfen das dann.
Feuerschweifin
Oh je, das tut mir sehr leid für dich. Im Prinzip geht es hauptsächlich um den Arbeitsweg, oder? Ich befürchte, da ist der AG dann raus. Rechtlich kann man da glaube ich leider nicht viel machen. Ich glaube, du musst eine andere Lösung suchen. Wie wäre es mit einem geliehenen Auto für diese Zeit? Ich hatte selbst mal ein kleines Auto mit wenig PS für ein paar Monate mieten müssen, weil ich mit meinem alten Auto einen Unfall hatte und es verschrottet werden musste, das nächste aber noch nicht verfügbar war. Ich hoffe, du findest eine gute Lösung.
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