Sarah23-0
Hallo Frau Bader, ich habe mich von meinem Mann getrennt und bin mit unserer Tochter (11 Wochen alt) 40 km weggezogen. Habe ihm gesagt, dass er sie jederzeit sehen kann! Ich habe ihm vorgeschlagen, dass wir uns in der Mitte treffen. Das möchte er nicht.. er möchte, dass ich mit dem Säugling 80 km fahre. Kann er das einklagen?? Ich komme ihm doch entgegen - oder ist das falsch? Möchte natürlich nichts verkehrt machen. Aber ich muss so oft anhalten (im Wald usw) weil sie zum weinen anfängt, dann gestillt werden will (hat noch keine festen Zeiten). Wie sehen Sie das? Danke für Ihre Hilfe!
Hallo, wie war es denn mit dem Umzug? Hatte er da zugestimmt? Gab es eine gerichtliche Regelung? Grds muss sich um die Kosten der Umgangsberechtigte kümmern. Nur bei Vereitelung in Ausnahmefällen kann sich das ändern. Liebe Grüße NB
ALF0709
Musst du ihm das Kind bringen und zwar auf deine Kosten. Das kann er auch einklagen.
KielSprotte
Hattest du denn seine Zustimmung zum Umzug? Soweit ich weiß, darfst du ohne die (bei gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestinnungsrecht) überhaupt nicht umziehen....würde ihm also lieber entgegenkommen.
Sarah23-0
Natürlich hat er das erlaubt. Um sich umzumelden braucht man eine Unterschrift
Finale
Ich kenne es nur so, dass der Umgangsbetechtigte für Holen und Bringen zuständig ist, wobei ich es bei einem so kleinen Baby besser finden wuerde, wenn der Vater zu Besuch käme. Auf keinem Fall wuerde ich ihm das Kind ständig hinterher tragen. Wenn man als Elternteil mit Kind weiter weg zieht, kann es unter Umständen passieren, dass man sich an den Fahrtkosten oder Fahrten beteiligen muss. Die Aussage, dass man grundsätzlich vor Gericht das Bringen und Holen des Kindes nach einem Umzug einklagen kann, halte ich für sehr gewagt.
Finale
Nachdem der Vater noch nicht einmal 40 Km zum Kind fahren will, wuerde ich nicht davon ausgehen, dass er das Kind zu sich holen will und kein Gericht der Welt wird wohl die Mutter zurück schicken, in ein Heim wird das Baby wohl auch nicht gesteckt, von daher, wuerde ich da wenig Gefahr sehen.
bellis123
Da du die Distanz geschaffen hast, bist du auch für den Bring- und Holdienst zuständig. Außerdem sollte sich der Zwerg ja auch an das häusliche Umfeld des Papas gewöhnen. Nebenbei: wie stellst du dir ein Treffen in der Mitte vor? Bei demnächst zu erwartenden Außentemperaturen und Corona-Situation?
Finale
Informiert euch doch alle mal, das stimmt doch gar nicht, auch wenn es unter bestimmten Umständen durchaus richtig wäre es so zu machen.
Felica
Grundsätzlich muss derjenige der umgangsberechtigt sich darum kümmern das das Kind geholt und gebracht wird. Ausser das andere Elternteil hat eine erhebliche Entfernung durch Umzug geschafft, dann kann ein Gericht durchaus festlegen das derjenige der weggezogen ist das ganz oder teilweise ermöglichen muss. Hier geht es um 40km, keine unüberwindbare Entfernung. Aber das dürfte auch nicht das wirkliche Problem sein, sondern eher ihr beiden als Eltern und eure Befindlichkeiten. Der Vater weigert sich, du kommst mit, sei mir nicht böse, fadenscheinigen Ausreden. Auch Kinder welche gestillt werden schaffen diese Strecke. Zumal der Vater ja dann auch eine Lösung braucht, der kann ja schlecht stillen. Auch das mit auf halber Strecke entgegen kommen ist angesichts dieser Ausrede und dem nun anstehenden Wetter nur ein kopfschütteln wert. Mein Rat, lasst euch professionell helfen, den Kampf den ihr gerade auf Kosten eures Kindes ausfechtet, könnt ihr alle nur verlieren. Erst recht euer Kind. Ubd seit ehrlich zu euch und dem anderen was die wirklichen Gründe sind. Ihr werden noch verdammt viele Jahre zusammen arbeiten müssen.
Mitglied inaktiv
es wird seine gründe gehabt haben, dass sich eine jungmutter trennt und er jungvater auch noch zustimmt. beide im Vollbesitz ihrer geistigen kraft. m.e. verhält es sich dann exakt so, wie frau bader schreibt: der umgangsberechtigte kommt auf. basta.
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