Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe mir vor zwei Jahren ein Auto gekauft und meinen Freund in den Brief einschreiben lassen, damit wir eine niedrigere Versicherung als Zweitauto bekommen können. Nun sind wir auseinander und jetzt hat er tatsächlich das Auto vor meiner Haustüre geklaut und das Auto an einen Freund weiterverkauft. Wie ist die Rechtslage? Habe ich Chancen? Über die Angabe eventueller Paragraphen, damit ich ihm das um die Ohren schleudern kann. Danke und liebe Grüße Claudia
Liebe Claudia, Sylvia hat Recht. Der Wagen ist in das Eigentum des Käufers übergegangen. Wenn Sie beweisen können, dass der Wagen Ihnen gehört (das wird wahrscheinlich schwierig, wenn er im Brief steht), z.B. durch den Kaufvertrag, haben Sie einen Herausgabeanspruch auf das erlangte Geld. Ich halte die Chancen für recht gering, wegen der Beweislage, Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Claudia, soweit ich weiß (ich lasse mich aber gerne berichtigen), ist derjenige, der den KFZ-Brief in seinem Besitz hat (es spielt noch nichtmals eine Rolle, ob sein Name tatsächlich im KFZ-Brief drin steht!), der rechtmäßige Eigentümer des Autos und darf das Auto weiterverkaufen. In eurem Fall stand ja sogar der Name deines Ex-Freundes im KFZ-Brief drin, so dass der Käufer wahrscheinlich noch nichtmals einen Grund dazu hatte, skeptisch zu werden ... Das tut mir wirklich leid für dich, und ich hoffe sehr, dass ich entweder doch falsch mit meiner Vermutung lag (was ich aber nicht glaube, sonst hätte ich das jetzt nicht hier hingeschrieben) oder dass es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten gibt, dass du das Auto oder zumindest das Geld dafür zurückbekommen kannst. Alles Gute, Sylvia
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