Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, hab zu diesem Thema zwar auch schon bei Ihnen gegoogelt, hätte aber trotzdem ein paar Fragen. Ich bin vom Vater meines Kindes getrennt und habe einen neuen Lebensgefährten, den mein Sohn abgöttisch liebt. Zum KV besteht nur sporadischer Kontakt. Der KV ist psychisch krank und hat eine ebenfalls psychisch kranke Lebensgefährtin. Ich habe totale Bauchschmerzen, wenn ich mir vorstelle, dass mein Sohn im Falle eines Falles bei ihnen leben soll. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Was passiert, wenn ich sterben sollte? Wie läuft das genau mit dem Vorsorgetestament ab? Kann ich mein Kind meinem Lebensgefährten "übertragen" und muss der Kindsvater damit einverstanden sein?
Hallo, schreiben Sie einfach ausführlich rein, warum nicht der leibliche Vater und wie das Verhältnis zum Stiefvater ist. Übertragen geht nicht, nur heiraten und mit Zustimmung des leiblichen Vaters adoptieren. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen