Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich hoffe Sie können mir schnell helfen. Ich war bis Sept. im Erziehungurlaub, bin im Erziehungsurlaub schwanger geworden und hätte bis zur Mutterschutzfrist 4 Mon. arbeiten müssen, hab mich aber mit meinem Chef (schriftlich) geeinigt das ich zu Hause bleibe und nach Ablauf der nächsten 3 Jahre dann wieder dort arbeiten kann. Seit Ende Erz.urlaub bin ich bei meinem Mann familienversichert und eigentlich hatte mir meine vorige KK zugesichert das ich ab Schutzfrist wieder bei denen versichert bin. Nun bekam ich aber ein Kündigungsschreiben, in dem wurde behauptet das ich weiter über meinen Mann versichert bleiben müsste, ist dies so? Die gehen nämlich davon aus das ich nur bis Dez. dort versichert bin. Was ist denn nun richtig? Und steht mir Mutterschaftsgeld zu obwohl ich nicht gearbeitet habe?? Danke für Ihrer Hilfe: Jessine
Liebe Jessine, das sieht schlecht für Sie aus. Haben Sie einen Beweis der Zusicherung? Ansonsten haben Sie weder Anspruch auf beitragsfreie KK noch auf Leistungen der KK (Mutterschaftsgeld etc.). Sie haben in den vier Monaten ja auch sicherlich keine Beitragszahlungen geleistet? Wenn Sie sich mit dem AG einigen ist das eine andere SAche als eine Einigung mit der KK. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
habe in den 4 Monaten keinerlei Gehalt bezogen, hatte unbezahlten Urlaub! Vielleicht ist dies ja noch wichtig? LG Jessine
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt