Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader ! Ich bin in diesem Jahr nicht arbeiten gewesen u. trotzdem hat mir mein Arbeitgeber das volle Weinachtsgeld ausgezahlt. Ich bekomme jedoch seit 17 Monaten Sozialhilfe, da ich mit meinem Sohn alleine lebe. Meine Frage: Muss ich dem Sozialamt beischeid sagen das ich Weinachtsgeld erhalten habe und rechnen die mir es eventuell zum Lebensunterhalt an? Wenn ja, wird mir dann alles aufeinmal abgezogen oder kann ich das auch in Raten tilgen. Da ja abzusehen ist, das ich im November 2002 wieder arbeiten gehe. Vielen Dank im voraus, Daniela
Liebe DAniela, Sie müssen es angaben, ob es Auswirkungen hat, kann ich Ihnen im Einzelfall leider nicht sagen. In wieweit es in Raten bezahlt werden kann, müssen Sie mit dem Sozialamt klären, ich denke aber, dass es nicht geht, da Sie es ja auch auf einmal erhalten haben. Gruß, NB
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