Mitglied inaktiv
Die Sache mit dem Wegeunfall ist ja nun wirklich tricky. Man ist ja nicht versichert, wenn man einen Umweg macht, oder? Aber wie ist es, wenn der Umweg NÖTIG ist? Z.B. weil man ein Kind in die Krippe oder den KiGa bringen oder von dort abholen muß? Ist man dann auch nicht versichert? Ich habe da was von unnötigen (=unversicherten) und nötigen (= versicherten) Umwegen im Kopf, oder verwechsle ich da was? Aber jetzt einen ganz speziellen Fall: Man holt ein Kind nicht zur "normalen" Zeit ab, sondern etwas früher, da das Kind krank geworden ist. Ist man versichert oder nicht? Würde mich mal interessieren. Danke, Elisabeth.
Liebe Elisabeth, Wer auf dem Heimweg von der Arbeit einen Unfall erleidet, ist dann nicht versichert, wenn er zu privaten Zwecken einen Umweg gemacht hatte. Ich denke, dass Abholen eines Kindes gehört zu privaten Dingen. Da dies aber rein gar nicht mein Beritt ist, bin ich nicht sícher. Gruß, NB
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