Frage: Wechselmodell

Sehr geehrte Frau Bader, mein Ex- Partner hat mir heute nach einem Streit mitgeteilt, dass er das Wechselmodell beantragen wird. Grund des Streits war, dass unsere 6 und 4-jährigen Söhne von mir anstatt vom Papa von Schule/Kindergarten abgeholt werden wollten. Normalerweise holt der Vater die Kinder jeden 2. Freitag von der Schule und am darauf folgenden Dienstag hole ich sie weider ab. Also 4 Tage Vater, 10 Tage bei mir. Seit mein Sohn seit einem Monat in die Schule geht, möchte er nun freitags von mir abgeholt werden, der Kleine auch und hat deshalb auch geweint. Ich denke sie brauchen einfach nur etwas Zeit, um mit der neuem Schulsituation/ohne Bruder in KindergartenSituation klar zu kommen. Für den Vater war dies nun einen riesen Grund zum Streit, da er sonst die Kinder freitags abholt und hat mir daraufhin mitgeteilt, dass er nun das Wechselmodell beantragen wird. (Dies wird er auch tun!) Wir wohnen noch im selben Ort, allerdings weiß ich nicht wie lange, da der Vater das Haus, welches ich mit den Kindern bewohne, zwangsversteigern lässt, da er nicht an mich verkaufen möchte. (Vlt. erinnern Sie sich noch an meinen Post dazu) Wie groß sind die Chancen, dass das Wechselmodell durch geht. Eine außergerichtliche Einigung wird nicht möglich sein, da der Vater nicht mit mir redet. Vielen Dank und liebe Grüße

von Aria3131 am 23.10.2020, 20:02



Antwort auf: Wechselmodell

Hallo, ich sag es mal ganz direkt: Gerichte interessiert nicht, was 6- und 4 jährige wollen. Hier haben die Eltern zu entscheiden und das gemeinsam durchzuziehen. Die Eltern haben eine Vereinbarung und daran wird sich gehalten. Das muss man den Kindern klar machen. Wenn Sie als Mutter sich nicht an die Vereinbarungen halten, spielt ihm das in die Karten. Jugendämter sehen übrigens sehr oft die Mutter als das Problem und halten zu den Vätern - und das auch in den Gerichtsverhandlungen zum Thema Umgang. Grds zum Thema Wechselmodell wird es auf den Richter ankommen. Wenn das Verhältnis des Eltern halbwegs passt, der KV zuverlässig ist und die Lebensumstände das zulassen (gleicher Wohnort etc) kann es durchaus zum Wechselmodell kommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2020



Antwort auf: Wechselmodell

gut. die kinder haben das recht auf beide elternteile. zu gleichen teilen. was spräche dagegen? auch der vater hat das recht auf die kinder, so wie du auch und die kinder haben das recht auf dich und den vater. wenn ihr im gleichen ort wohnt, ändert sich für die kinder dadurch nix von wegen schule und kiga.

von mellomania am 23.10.2020, 20:32



Antwort auf: Wechselmodell

ich erinnere mich noch an deine frage wegen dem hausverkauf... leider scheinst du ein besonders renitentes modell erwischt zu haben, ja, soll er mal beantragen, dann kommt aber auch zur sprache, dass er seinen kindern die basis entzieht, wirft kein gutes licht auf ihn, ich denke, das kann ein guter anwalt schon ausschlachten. die kinder sind noch klein, werden aber sicher auch interviewt und dann kommt es auf den gutachter bzw den verfahrensbeistand an. niemand kann dir eine prognose geben.... biete ein gutes konzept, wie der umgang verlegt werden kann, unter berücksichtigung der neuen situation, bist du mit dem jugendamt in kontakt? vll kann man ihn ja dadurch besänftigen, dass der arme papi nicht fürchten muss, dass ihm etwas genommen wird. das sollte dann eine neutrale person vorstellen, u.u. muss es dann nicht zum worst case kommen. alles gute!

Mitglied inaktiv - 24.10.2020, 09:18



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Was meinst du damit, "biete ein gutes Konzept, wie der Umgang verlegt werden kann, unter Berücksichtigung der neuen Situation." Beim Jugendamt war ich wegen dieser aktuellen Sache noch nicht, aber die sind bei uns sowieso unfähig. Unser Großer hat mir mal gesagt, dass der Vater ihn geschlagen hat, daraufhin bin ich zum Jugendamt. Da meinte das Jugendamt nur, "sei ja nichts schlimmeres passiert."

von Aria3131 am 24.10.2020, 15:44



Antwort auf: Wechselmodell

also, mir stellt es sich so dar, als ob sich eine alte umgangsregelung wegen des Schulbesuchs von kind1 zu ändern droht, bzw du demnach gehandelt hast und mit dem gnädigen Herrn aufgrund von Blöd nicht kommunizieren konntest. überleg dir diesbezüglich etwas, damit er sich nicht benachteiligt vorkommt. ich weiß, wie uninteressiert das Jugendamt manchmal ist, da muss man selbst tätig werden, aber die Dokumentation darüber, dass du die wenigstens in Kenntnis gesetzt hast, schadet nicht. such dir einen Anwalt, ich schreibe bewusst nicht einen "guten Anwalt", denn das ist so dämlich wie "ein gutes buch lesen". engagiert muss er sein. du wirst dir ähnliches wie das mellomanische geschwurbel oft anhören müssen, recht der Kinder bliblablubb, alles freundlich abnicken. ein mensch, der der mutter seiner Kinder das haus nicht vergönnt und lieber in die Versteigerung treibt, ist nicht diskussionswürdig. weiter alles gute und erfolg!

Mitglied inaktiv - 24.10.2020, 19:36



Antwort auf: Wechselmodell

Ach so, ja. Das dumme ist ja sogar, dass laut unserem eigenen Umgangsvertrag, sein Wochenende um 13.30 beginnt. Wir haben es aber halt einfach immer direkt ab Kindergarten geregelt. Nun hat der Große und der Kleine leider auch, aber inwzischen Probleme damit, sodass ich beide um 13 bzw. 13.15 abhole und der Vater dann eben um 13.30 bei uns zu hause die beiden abholt. Das passt ihm aber nicht. Das heißt ich habe nicht mal unseren Vertrag gebrochen Aber Superdaddy will jetzt eben gerichtlich das Wechselmodell durchsetzten. Lieber die Kinder morgens heulen lassen, damit sie vor dem Umgangswochenende nicht nochmal 15 Minuten die Mama sehen können

von Aria3131 am 24.10.2020, 20:16



Antwort auf: Wechselmodell

Hallo Aria, ich glaube Dir, dass die Situation blöd ist, mit Haus sowieso.. Aber ich denke, Du solltest ihn die Kinder wieder im Kindergarten bzw. aus der Schule abholen lassen. Auch wenn die Kinder das nicht gut finden und ggf. weinen. Vielleicht war das ein paar Wochen ok, geht jetzt aber mE auf Dauer einfach nicht. In dieser Hinsicht kann ich auch den Vater verstehen. Im Zweifel ist ein Abholen an der Schule bzw. am Kindergarten nämlich seine Chance, auch etwas an diesem Aspekt des Lebens seiner Kinder teilzunehmen. Außerdem muss er ansonsten zu Dir nach Hause, was er einfach nicht will - offensichtlich kommt Ihr ja nicht gut klar. Und ist es vielleicht schon mal vorgekommen, dass dann das eine oder andere der Kinder nicht so gerne mit ihm mitwollte, sondern lieber zu Hause bei Mama bleiben? Zumindest scheint mir der Gedanke nicht ganz fernliegend. Solche Szenen vermeidet man auch am besten durch "Übergabe" an der Schule. Demgegenüber muss mE der Wunsch der Kinder, jeden Tag von Dir abgeholt zu werden, zurückstehen. Wenn es einen Rechtstreit und evtl. ein Wechselmodell gibt, kannst Du sie erst recht nicht jeden Tag abholen. Ganz abgesehen davon, dass es nicht besonders praktisch für dich ist, wegen eine halben oder Viertelstunde an dem Tag nicht lange arbeiten zu können (falls Du das irgedwann man wieder vor hast).

von zweizwerge am 26.10.2020, 14:50