Cecile1804
Guten Tag, Ich bin Französin und lebe seit 3 Jahren getrennt. Wir sind geschieden und haben zwei Kinder. Wir haben ein Wechselmodell 1 Woche bei mir, 1 Woche bei Papa. Mein Lebensgefährten und ich haben ein Baby bekommen im November . Leider hat mein Lebensgefährten sein Job verloren durch Covid19 und hat einen Job gefunden in NRW, 350 km entfernt von hier. Natürlich wollen wir umziehen, aber mein Ex- Ehemann möchte nicht, dass ich wegziehe. Gibt es eine Möglichkeit für mich? Darf er es mir verbieten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das wird nicht klappen. Sie üben die elterliche Sorge gemeinsam aus und haben Wechselmodell. Da können Sie nicht mit den Kindern umziehen. Und schon gar nicht gegen seinen Willen. Liebe Grüße NB
WonderWoman
wie stellst du dir denn das wechselmodell vor über diese entfernung?
cube
Hart gesagt: DU darfst hinziehen wohin du willst - eure Kinder nicht. Und da der Vater ja offenbar durchaus fähig ist, auch während der Woche mit Arbeit sich ausreichend um eure Kinder zu kümmern, ist nicht sicher, dass ein Richter zu deinen Gunsten einen Umzug genehmigen würde. Aktuell kann der Vater dir den Umzug verbieten bzw. nicht zustimmen. Da bleibt dann nur der Weg zum Gericht. Ganz ohne Vorwürfe: Das Wechselmodell wird so erheblich erschwert und eure Kinder aus dem gewohnten Umfeld herausgerissen. Ich gehe davon aus, dein Partner hat eine Probezeit in seinem neuen Vertrag. Wäre es da nicht sinnvoller, er arbeitet erst mal dort innerhalb der Woche, kommt am WE dann nach Hause zurück und ihr schaut erst mal, ob es für ihn nach der Probezeit überhaupt dort weiter gehen wird? Evt. findet er den Job auch nicht so toll, dass er weiter machen will. Dann seid ihr aber im Zweifel alle groß umgezogen nach Gerichtsstreitereien und müsst nach 6 Monaten wieder umziehen?
KielSprotte
In diesem Fall dürfte dein Ex gute Chancen vor Gericht haben. Er hat offenbar in den letzten 3 Jahren bewiesen, dass er in der Lage ist sich gut um die Kinder zu kümmern. Bei ihm würden sie im gewohnten Umfeld bleiben (Schule/Kita). Hart gesagt, entweder Wochenendbeziehung mit dem Neuen, oder Umzug nur mit dem gemeinsamen Kind, da du vor Gericht schlechtere Karten als der KV haben wirst.
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