Julianne28
Guten Tag , Ich habe mich vor 3 Monaten von meinen Partner getrennt . Ich ermögliche ihm 2-3 die Woche die kleine zu sehen . Seine Familie darf das Baby auch regelmäßig sehen . Alleine noch nicht da es sehr viele Drohungen aus seiner Seite gab . Nun möchte er das Wechselmodell . Wir verstehen uns nicht gut , streiten oft , Wohnen in 2 verschiedenen Städten . Oft höre ich wie er mich beleidigt und zur kleinen spricht. Er verbietet mir mit der kleinen ihre Uroma zu besuchen und für eine Woche weg zu fahren außer er kommt mit . Aber seine Familie zu besuchen ist meine Pflicht . Hat er eine Chance auf das Wechselmodell bei einem 6 Monate alten Kind ? Lg und vielen Dank
Hallo, bei einem Kind in diesem Alter das den Vater relativ selten sieht, wird es kein Wechselmodell geben. Gleichwohl wird er in einem gerichtlichen Verfahren weit mehr Umgangsrecht zugesprochen kriegen, als Sie ihm zustehen. Gerade bei einem kleinen Kind sollte der Umgang häufig, aber kurz stattfinden, das bedeutet, zum Beispiel zweimal die Woche für 2-3 Stunden. Es kommt ja auch darauf an, ob das Kind noch gestillt wird. Selbstverständlich hat er auch einen Anspruch darauf, das Kind alleine zu sehen. Es sei denn, es besteht Kindeswohlgefährdung, zum Beispiel weil er schwer drogenabhängig oder Päderast ist. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Seid ihr verheiratet ? Falls Nein, wer hat das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ?
Julianne28
Hallo das SR und das ABR sind geteilt , verheiratet sind wir nicht . Lg
Pamo
Das Wechselmodell macht keinen Sinn, wenn ihr kein gutes Verhältnis habt. Tu dir den Gefallen und erzähle deinem Ex nicht zu wem du wann auf Besuch fährst. Das geht ihn gar nichts an, ob sorgeberechtigt oder nicht
mellomania
ich würde da gar nix kommunizieren. wenn das kind bei dir ist, kannst du hin und tun un lassen was du möchtest. genauso aber auch er, wenn das kind bei ihm ist. wenn du sagst wo du hingehst machst du es ihm leicht, druck auszuüben. das geht ihn doch gar nix an
cube
Eher nein. Vor allen Dingen nicht, wenn du stillst. Bei einem 6 Monate alten Still-Kind würde nämlich auch kein Richter verlangen, dass du abstillst oder Milch für 1 Woche abpumpst. Verbieten, dass du deine Eltern besuchst oder sonst wen kann er auch nicht solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt (wohl eher nicht der Fall). Umgekehrt kannst du ihm aber auch nicht verbieten, dass er x oder y nicht besucht mit Kind.
desireekk
Abgesehen davon, dass du nicht ihm ermöglicht das Kind zu sehen, sondern eurem gemeinsamen Kind so viel Zeit wie möglich mit dem Vater ermöglichen musst (so steht es im Gesetz): Du kannst mit dem Kind zu deinen Verwandten fahren so viel du willst, da hat er gar nicht mit rein zu reden. Wenn du Angst hast dich anders nicht durchzusetzen: fahr einfach hin, und dann schreib ihm das du diese Woche nicht da bist. Dafür kann er dann die kommende Woche drauf halt auch vier mal vorbeikommen, damit das Kind ihn öfter sehen kann (nicht umgekehrt!) Das Wechselmodell bei so sehr kleinen Kindern wird er nicht durchsetzen können. Wenn er dich wieder drauf anspricht sag ihm einfach, dass es noch zu früh dafür ist. Ob seine Drohungen dich einschüchtern oder nicht, liegt ganz allein bei dir: Kenne deine rechte und die des Kindes und auch seine. Wenn du das Wechselmodell langfristig will, soll es halt irgendwann ein klagen. Alles Gute und ich denke du wirst noch ganz schön viel stärker werden müssen! D
Julianne28
Vielen Dank für ihre Antwort zum Thema Wechselmodell . Ich denke da gibt es eine kleines Missverständnis. Ich ermögliche ihm Zeit mit dem Kind 2-3 mal die Woche , das Minimum am Kontakt in der Woche beläuft sich auf 8 Stunden . Bei Familienfeiern etc. Natürlich noch mehr . Haben wir uns jetzt falsch verstanden oder soll ich denn Umgang noch weiter ausbauen . Lg und danke
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