Elve33
Hallo Frau Bader, habe Antrag auf Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit fristgerecht eingereicht beim AG... nun antwortet dieser das er das zurzeit noch nicht zusagen kann. Wie verhält man sich? Ich muss einerseits 2 Jahre komplett definieren und der AG kann sich alles offen halten? Muss ja auch mein Elterngeldantrag stellen der hängt ja davon ab. Was tut man in so einem Fall. Gruß Elve
Hallo, zu dem Antrag auf Elternzeit muss der Arbeitgeber nicht sagen, darauf haben wir ein Anspruch. Zu dem Antrag auf Teilzeit muss der Arbeitgeber erst etwas sagen, wenn dieser verbindlich gestellt wird, also sieben Wochen vor Beginn. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Was hat das mit dem Elterngeld zu tun? Wäre nur relevant wenn Du vor hast Elterngeld plus zu nehmen, du also vor hast zeitnah nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten. Melde dem AG Deine EZ an, er kann da eh nicht mitreden. Wie lange du die nimmst kann er nicht bestimmen. Melde ihm auch gleich an, ab wann du vor hast voraussichtlich innerhalb der Z in TZ bei ihm zu arbeiten und in welchem Umfang. Und schreibe dazu, das ihr euch dann 2-3 Monate vorher zur Abklärung der genauen Formalitäten trefft. Wenn der AG dir dann keine TZ-Stelle bieten kann, muss er dir das schriftlich mit Begründung geben. Damit kannst Du dir dann ersten einen Ag für die EZ suchen bei dem Du dann in TZ arbeitest (kein Konkurrent) und zweitens bis du diesen gefunden hast ALG1 beziehen in Höhe der TZ-Stunden. Sofern Kinderbetreuung deinerseits dann vorhanden. Und kannst dir dann überlegen ob du im Fall der Fälle das 3te Jahr an das 2te hängst um weiterhin beim anderen AG in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Danach kannst Du dir dann überlegen, arbeite ich wieder VZ bei meinem eigentlichen AG, oder kann der mir dann doch TZ anbieten, oder bleibe ich bei dem wo ich innerhalb der EZ gearbeitet habe. Vorausgesetzt natürlich du einigst dich mit deinem jetzigen AG nicht bis dahin und arbeitest eh bei ihm in TZ. EG meldest Du normal beim Amt an. EG Plus bietet dir nur Vorteile wenn Du vor hast zeitnah wie gesagt zu arbeiten, weil dann Einkommen im ersten Jahr des EG anders gewertet wird. oder wenn ihr auf die Partnerschaftsmonate setzt weil Du gleichzeitig dich mit dem Vater in EG und TZ befindest. Ansonsten ist die Auszahlung für ein Jahr ausreichend. Versicherungsschutz bezüglich Krankenkasse hast Du eh weil du ja EZ durch den AG hast. Ausnahme wäre evtl wenn du nicht Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bist - dann könnte evtl auch noch einmal EG Plus oder Splittung des normalen EG eine Rolle spielen. Und normales EG wird eh immer nur im ersten Jahr angerechnet, im zweiten Jahr ist ein Einkommen zB wegen TZ ohne Relevanz.
Elve33
Hallo Frau Bader, ich verstehe das nicht, mir wurde gesagt ich muss verbindlich sagen wie ich meine 2 Jahre plane und das 7 Wochen vor Elternzeit, das habe ich auch getan und nun sagt man mir das mit der Teilzeit könne man noch nicht sagen. Das verstehe ich nicht. Wenn man nachliest hat man 4 Wochen Zeit sich mit dem AG zu einigen. Irgendwie habe ich das nicht verstanden
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