Dana2102
Hallo Frau Bader
ich bin 20, Schülerin (zur Zeit noch beurlaubt aber ab September geht es wieder zurück) und wohne bei meinen Eltern. Ich bin in der 37 ssw, ich bin alleinerziehend und wüsste gerne was mir alles zu steht.
Danke schon mal im Voraus
Hallo, erst einmal Unterhalt für Kind und Mutter. Zweitrangig Unterhalt von den eigenen Eltern. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Ggf. Z.B. ALG II, wenn Du kein riesiges Vermögen hast. Du bildest mit deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft und dürftest theoretisch ausziehen bei den Eltern. Wobei es natürlich praktisch mit Baby ist, wenn Oma und Opa in der Nähe sind. Kindergeld.
cube
Und Unterhalt von Kindsvater für euer Kind.
HeyDu!
Und Unterhalt für die Kindsmutter?
cube
Da bin ich mir nicht sicher wie das geregelt wird, wenn die Mutter noch Schülerin ist und bei den Eltern wohnt. Was müsste er denn da finanzieren ans Lebensstil, der während der Betreuungszeit ?
Paulinchen83
Wenn du zu Hause bei den Eltern wohnst, wirst du vom Alg II nichts oder nicht viel bekommen, da du mietfrei wohnst und wenn ihr keinen getrennten Kühlschrank habt geht man davon aus dass du dort auch mitisst. Als Schülerin bist du noch in der ersten Ausbilung und da müssen sie ja auch für dich zahlen. Elterngeld kannst du beantragen, 300EUR solltest du pro Monat bekommen. Unterhalt vom Kindsvater natürlich, wenn der nicht zahlt, Unterhaltsvorschuss beantragen, sowie Kindergeld für dich und für dein Kind. (wobei dein Kindergeld eigentlich deinen Eltern zusteht solange du dort wohnst)
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