Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muss man bei Schülerjobs beachten

Frage: Was muss man bei Schülerjobs beachten

Julisa

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Meine Tochter (13Jahre ) kam letztens mit dem Wunsch nach Hause für ein Ortsansässiges Werbeunternehmen Werbeflyer bzw Prospekte zu verteilen um sich ihr Taschengeld aufzubessern. Ist das mit 13 überhaupt schon erlaubt? Bekommt sie in so einem Fall einen richtigen Vertrag? Sie ist ja noch gar nicht voll Geschäftsfähig. In wie weit bin ich als Erziehungsberechtigter dann in der Pflicht wenn es dann doch nicht funktioniert? Was passiert bei Krankheit? Wie sind die Kündigungsfristen bei so einem Schülerjob? Grob gesagt auf was sollte man bei solchen Jobs besonders achten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Hallo, Kinder, die das 13. Lebensjahr vollendet haben dürfen mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten bis zu zwei Stunden, nicht vor dem Schulunterricht oder während des Schulunterrichts und nicht zwischen 18.00 und 8.00 Uhr beschäftigt werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeit leicht und für Kinder geeignet ist. Dazu gehört das Austragen von Zeitungen; Wenn es ein Minjob ist, ist es -u sozialversicherungsfrei. Liebe Grüße NB


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