Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

was kann sie tun???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: was kann sie tun???

Mitglied inaktiv

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guten abend,meine freundin lebt von dem kindsvater (gott sei dank... er war gewalttätig, sie und kind waren lange in einem frauenhaus) getrennt... nun hat sie einen total netten freund den sie nächstes jahr heiraten will und sie bekommen jetzt zusammen ein weiteres kind. 1 problem, der kleine (1. Kind) trägt den namen seines vaters (soll nach der hochzeit den neuen namen des mannes bekommen,wie kann sie den namen des ex´x loswerden????dieser zahlt auch kein unterhalt und will ihn nicht sehen (drohte ihr wenn sie unterhalt beantragen würde, er hat lediglich die vaterschaft anerkannt) wie kann sie am besten das besuchsverbot sowie die namensänderung hin bekommen?? 2. problem, ihr zukünftiger ist im moment arbeitslos und sie leben zu dritt (bald zu viert) von einem gehalt einer erzieherin die nur halbtags arbeiten geht, wie kommt sie von dem kindsvater am besten ohne das sie wieder bedroht wird an unterhalt, bzw gibt es eine unterhalts nachzahlung (kind ist 2 jahre alt), desweiteren hat er sie mit einem haufen schulden sitzen lassen, die jedoch nur auf meine freundin laufen (schlaues kerlchen) wie kann sie da was machen??? sorry, leider viele fragen, hoffe auf antwort, danke im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. eine Namensänderung geht nur mit Zustimmung des KV (diese kann evtl. gerichtlich ersetzt werden) 2.JA einschalten u evtl. Polizei Oder über Anwalt Titel erwirken (Gerichtsurteil) Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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welche förderungen bzw finanziellen mittel kann sie vom staat beantragen??? sie ist wirklich auf gut deutsch eine arme sau, verzeihen sie mir diesen ausdruck... wir, mein mann und ich helfen ihr wo es geht (haben aber selber ein kind und ein eigenes haus und das kostet auch) danke


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Den Namen kann sie normalerweise nur ändern wenn der Kindsvater zustimmt ! Die Zustimmung wird manchmal in ausnahmefällen vom Familiengericht übernommen ! Das Besuchsrecht kann ihm eigentlich nur abgesprochen werden wenn das Kind gefärdet ist -wenn er es zb geschlagen öä hat Unterhalt einfordern ohne bedroht zu werden ? = fast unmöglich denn dann bedroht er mit Sicherheit heimlich sodaß sie es nicht beweisen kann ! Sie kann beim jugendamt ne Beistandschaft beantragen und die kümmern sich dann drum das der Vater zahlt . Wenn der Vater nicht zahlt kann sie bis zur Hochzeit Unterhaltsvorschuß beim jugendamt beantragen . Die Schulden wird sie leider alleine ausbaden müssen wenn er nirgends mit aufgeführt ist ! LG Julia


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