Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was heißt "Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung"?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was heißt "Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung"?

doktor_maus

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Hallo Frau Bader, ich habe gerade in einigen Antworten von Ihnen gelesen, dass Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung nicht für die Berechnung des nächsten Elterngeldes übersprungen werden. Was bedeutet das genau? Ich bekomme das halbe Elterngeld für die doppelte Elternzeit ausgezahlt. Ist das damit gemeint? Werden also nur die ersten 12 Monate übersprungen? Vielen Dank im Vorraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gemeint ist damit das Splitting auf den doppelten Auszahlungszeitraum Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Ja, es werden nur die ersten 12 Monate übersprungen. Genau nennt sich das Elterngeldbezugszeitraum und der geht, wenn man EG ab Geburt für 12 Monate beantragt, bis zum Tag vor dem ersten Geburtstag. Lässt man das Geld splitten, folgt ab dem 1. Geburtstag nur noch die "Auszahlung". Und diese Auszahlungsphase wird bei der Berechnung eines neuen Elterngeld nicht ausgenommen. Macht halbes Elterngeld auf die doppelte Zeit. Gruß Sabine


doktor_maus

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Das ist ja blöd... Hab doch extra noch im Nachhinein die halbierte Ausazhlung beantragt, damit das mit dem nächsten Elterngeld besser passt... Dann hätte ich mir das ja auch sparen können... :-( Was für einen Sinn hat die halbierte Auszahlung denn dann?


SumSum076

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Das ist zB unter Umständen von Vorteil für die Steuer und für die Krankenversicherung. Du kannst der Splittung übrigens widersprechen. Dann bekommst du den ganzen noch ausstehende Betrag auf einmal ausgezahlt. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Sinn der hälftigen Auszahlung ist dass leider viele Menschen nicht in der Lage sind sich Geld beiseite zu legen. Wenn es aber nur hälftig ausbezahlt wird, dann geben sie es auch nicht aus. Steuerlich macht das keinen Unterschied, steuerlich zählt der Bezugszeitraum und nicht der Auszahlungszeitraum. Bei der KK macht das meines Wissens nach auch keinen Unterschied. LG Sabine


doktor_maus

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Und von den Zinsen her wäre es cleverer, gleich alles zu bekommen... Schon ärgerlich, dass ich das jetzt gerade erst vor wenigen Wochen beantragt hatte... Und natürlich, dass es dann beim nächsten Kind weniger Elterngeld gibt :-(


SumSum076

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Hm, ich finde jetzt weder einen Beleg dafür, dass das Elterngeld steuerlich gleich im ersten Jahr angerechnet wird, noch dass das Zusflussprinzip gilt. Lese nur, dass etliche die Splittung wegen der Steuer nutzen. Aber belegen kann ich, dass es bei der Krankenkasse einen Unterschied machen kann. Zitat Broschüre "Elterngeld und Elternzeit": "In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflichtmitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Wird das Elterngeld bei halbem Betrag auf die doppelte Anzahl von Monaten gedehnt, bleibt die Pflichtmitgliedschaft während des gesamten verlängerten Auszahlungszeitraums erhalten." Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Natürlich macht es einen Unterscheid bei der KK ob man ein Jahr EZ oder zwei Jahre EZ genommen hat. Aber ob man das Elterngeld nun bei 2 Jahren EZ nur im ersten Jahr ausgezahlt bekommt oder verteilt auf zwei Jahre macht keinen Unterschied. Hauptsache man in ist EZ. Auch das 3. jahr ist beitragsfrei! Und da bezieht man dann ja definitv kein EG mehr. Und wenn man 2 Jahre zu Hause bleiben will, aber nur 1 Jahr EZ anmeldet - und dann das zweite Jahr einfach so zu Hause bleibt - naja dann ist man selber Schuld #108. LG Sabine


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