Murzel2021
Hallo, wir bekommen im Oktober 2021 unser Baby. 1. Aufgrund meines bisherigen Einkommens habe ich dann beim Basiselterngeld den maximalen Anspruch auf 1.800 Euro. Mein bisheriges Netto lag bei ca. 3.000 Euro mit Stkl. 3. Angenommen ich würde z.B. ab dem 6. Monat mit 10 Std. in Stkl. 3 arbeiten gehen würde ich ca. 800 Euro verdienen. Die Differenz zum früheren Einkommen liegt dann bei ca. 2.200 Euro und somit bei ca. 1.430 Euro Elterngeld (65%). Das gesamte Einkommen somit bei 2.230 Euro. Ist die Rechnung so korrekt? Diese Kombination könnte ich dann so nochmal für 6 Monate erhalten oder länger? 2. In den ersten beiden Monaten erhalte ich ja Mutterschaftsgeld und habe somit keinen Anspruch auf Elterngeld. Könnte in diesen beiden Monaten denn mein Ehemann das Basiselterngeld beziehen? Ist es richtig, dass er mindestens 2 Monate nehmen muss und dass er das aber zeitlich flexibel wählen kann, also auch z.B. im Frühjahr und im Sommer 2022 jeweils einen Monat nehmen könnte? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diesbezüglich weiterhelfen könnten.
Hallo, 1. Eine solche Berechnung darf ich hier nicht vornehmen, sondern nur allgemeine Fragen beantworten. 2. Kann er, die Monate werden aber trotzdem angerechnet. Sie haben somit die 14 Monate abzgl. der Monate mit MG zur freien Verfügung. Liebe Grüße NB
KielSprotte
1. Bei Basiselterngeld wird ab dem 1. Euro aufs EG angerechnet. 2. Für die Muschu-Zeit werden dir automatisch 2 Monate Basis angerechnet, dein Mann kann aber trotzdem gleichzeitig 2 Lebensmonate nehmen.
Dojii
1. Nicht ganz. Das Einkommen vor der Geburt ist gesetzlich bei 2770 EUR netto gedeckelt. Alles über 2770 EUR netto wird ignoriert. Sprich wenn du vorher 3000 EUR und nachher 800 EUR netto verdienst, dann berechnet sich das Elterngeld nur aus der Differenz von 800 EUR zu 2770 EUR. Du bekommst also 65% von 1970 EUR und das wären dann knapp 1280 EUR. Basiselterngeld kannst du für maximal 12 Monate nutzen (10, wenn du vorher 2 Monate Mutterschutz hattest). 2. Ja im Mutterschutz bekommst du kein Elterngeld, aber es gilt dennoch als Bezugszeit, du verbrauchst also da bereits 2 deiner 12 Monate und kannst danach noch 10 Monate nutzen. Dem Vater stehen dann noch 2 separate/zusätzliche Monate zu. Um Elterngeld zu bekommen muss er auch mindestens 2 Monate nutzen. Für einen Monat wird kein Elterngeld ausgezahlt. Diese beiden Basismonate muss er innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes verteilen. Sie müssen dabei aber nicht am Stück genommen werden.
Mitglied inaktiv
Dein Mann muss außerdem alle gewünschten Monate mit EZ zusammen beim AG anmelden, denn in der erstmeldung muss er sich für die ersten 24 Monate festlegen
Murzel2021
Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Okay, wenn es bei 2.770 Euro gedeckelt ist bei der Differenzberechnung lohnt es sich nun wirklich nicht. Dann würde ich 1.280 Euro + 800 Euro Gehalt = 2.080 Euro bekommen. Das wären dann 280 Euro im Monat für 10 Wochenstunden, also "nur" 280 Euro mehr als wenn ich ganz zu Hause bleibe. Ah Okay, also muss mein Partner 2 Monate mindestens nehmen aber bekommt nur für einen Monat Elterngeld und für den zweiten Monat keinerlei Leistungen?
Mitglied inaktiv
Wenn du 12 Monate nimmst, kann dein Mann 2 Monate mit EG nehmen. Ihr zusammen habt nur 14 Monate Basis
Dojii
Basiselterngeld ist tatsächlich gezielt darauf ausgelegt, dass man nicht arbeitet und eben zuhause bleibt. Deswegen lohnt es sich tatsächlich nicht, wenn man da arbeitet. Dein Mann muss zwei Monate Elterngeld aktiv nutzen, damit er es bezahlt bekommt. Er muss also auch zwei Monate Elternzeit nehmen und dann bekommt er in beiden Monaten jeweils die 65% seines durchschnittlichen Nettolohnes (aber eben auch maximal 1800 EUR), aber eben keinen Lohn vom Arbeitgeber.
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