Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vornamensgebung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vornamensgebung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin noch verheiratet und schwanger von meinem neuen Partner. Mein Partner wird die Vaterschaft anerkennen und der Noch-Ehemann wird sie aberkennen. Hat der Scheinvater noch ein Mitspracherecht beim Vornamen des Kindes? Muß er dafür im Krankenhaus unterschreiben? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ein Mitspracherecht hat er rechtlich, aber nicht moralisch. Da er rechtlich der Vater ist, muss er mit unterschreiben. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.