Mitglied inaktiv
hallo! ich weiß nicht, ob meine frage hier in diesen bereich passt. aber einen versuch ist es ja wert. ich habe ende september einen positiven schwangerschafstest in der hand gehalten. 1,5 wochen später war ich bei meiner frauenärztin um mir die ss bestätigen zu lassen. dort wurde ich, nach langer diskussion mit der schwester, auch dran genommen. es wurde weder blut gezogen, noch eine urin probe genommen. sie hat einen ultraschall gemacht, da war eine leere fruchthöhle zu sehen. ihr kommentar war, es wäre ein windei und ich müsste unverzüglich zur ausschabung. gibt mir überweisung und das wars. 2 tage später war ich bei einer anderen ärztin, die dann auch den dottersack gesehen hat. eine woche später hat das herz geschlagen. natürlich weiß man nicht, ob weiterhin alles gut geht, aber zumindest, ist da erstmal eine entwicklung und ein fötus da. meine frage ist nun, was kann man tun, gegen das vorgehen der ärztin? hätte ich auf sie gehört, wäre ich zur ausschabung gegangen und hätte dieses leben in mir getötet. kann man auf schmerzensgeld klagen? oder sich bei der ärztekammer beschweren? für tips wär ich sehr dankbar. ich will ihr nicht unbedingt schaden, dennoch muss verhindert werden, dass so etwas gehäuft bei ihr auftritt...
Hallo, 1. Sie müssen es beweisen 2. Ihnen muss ein Schaden entstanden sein 3. Was bei der Kammer passiert, kann ich nicht sagen-schaden kann es sicher nicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
sorry, das ich mich einmische aber... da kriege ich so´n Hals! Freu dich doch das du es nicht getan hast und über deine Schwangerschaft und deine Zukunft mit deinem Baby... Statt dich jetzt mit Anwalt/Gericht/Klage zu befassen....das ist doch Streß pur was du jetzt echt NICHT gebrauchen kannst, oder? Klar ist es nicht richtig von den Ärtzten, aber was bringt es dir persönlich jetzt noch Klage einzureichen? Oder geht es dir ums Geld? Ich würde nochmal zur der Ärztin gehen und es IHR erklären das ihr Vorgehen falsch war...nur daraus kann die Ärtzin lernen doch nicht über eine Klage???? Sorry! aber das musste jetzt raus! Trotzdem schöne SS! Bye (Mir ist nämlich so was ähnliches passiert nur deshalb mische ich mich ein und mein Süßer ist das Beste was mir passiert ist und bald 3 Jahre alt, nur nebenbei bemerkt) :-)
Mitglied inaktiv
Hallo, weist du, maus05 hat vielleicht nichts davon, wenn sie etwas gegen die Ärztin unternimmt, aber die anderen werdenden Mamas, denen es vielleicht ähnlich gehen könnte. Wenn ich so etwas von einer Ärztin/Arzt erfahren würde, bin ich nicht sicher, ob ich da hin ginge. Ganz ehrlich, ich finde es einen Megaknaller, was maus05 da passiert. Ob ich da persönlich noch mal hin ginge, weiss ich nicht, aber ich denke, ich würde der Ärztin ein paar Worte schreiben. Auf sich beruhen lassen, würde ich das Ganze nicht. Liebe Grüße Sabine
Mitglied inaktiv
deswegen wollte ich ja auch wissen, inwieweit man möglichkeiten der beschwerde über die ärztekammer hat. es geht mir vordergründig um andere patienten...aber ich muss auch sagen, dass ich es schon heftig finde, wenn ich bedenke,was passiert wäre, hätte ich auf sie gehört...
Mitglied inaktiv
ich habe mich mal über eine ärztin im notdienst bei der kammer beschwert, weil sie nicht erkannt hat, daß alle meine höhlen ( kiefer-, stirn-, nasen-, nebenhöhlen ) vereitert waren und sie mich OHNE jegliches rezept, empfehlung oder sonstwas wieder heimgeschickt hat, nur mit dem satz: sie können eh keine medikamente nehmen, wenn sie noch stillen, aber sagen sie mal, warum stillen sie denn überhaupt noch, da ist doch nichts vernünftiges mehr drin??? meine tochter war 9 monate alt. hat nichts genützt, die elle mußte eine stellungnahme schreiben und gut wars. die drehen sich schon alles so hin, wie sie es brauchen.
Die letzten 10 Beiträge
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung