kiko
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Situation: -2015 überraschend schwanger, AG verärgert -BV vom Arzt wg. Verschlechterung Vorerkrankung -kurzfristiger Umzug aufgrund neuer Arbeitsstelle Mann (Hauptverdiener), AG informiert -1. Kind geboren 2016 - 2017 fristgerecht EZ auf 3 Jahre verlängert, da kein Kita Platz o.ä. verfügbar, AG versuchte mehrfach ohne Erfolg Verlängerung zu verbieten -2018 erneuter Umzug wg. Hauskauf, AG informiert -2.Kind geboren Dez. 2018, 3 Jahre EZ -EZ von Kind 1 fristgerecht gekündigt um bei Kind 2 AG Zuschuss zu Mutterschaftsgeld zu erhalten -3. Kind, Geburt Juni 2021, geplante EZ vorsorglich 3 Jahre -AG ist momentan noch nicht über dritte Schwangerschaft informiert -Seit Umzug 2015 seitens des AG wg. wachsender Verärgerung kein Gespräch mehr möglich. Alles läuft über Post-Einschreiben Wann sollte ich den AG nun über die Schwangerschaft informieren und wie verhalte ich mich bzgl. der anderen Fristen, lieber knapp informieren oder mit Vorlauf? Wäre es jetzt auch wieder möglich die 2. EZ vorzeitig zu beenden um den AG Anteil zum Mutterschaftssgeld zu erhalten? Während der dritten EZ werde ich mir dann einen neuen AG suchen, sobald Betreuung fürs Kind vorhanden ist. Wie wären da die Kündigungsfristen während der EZ beim jetzigen AG? Danke vorab für Ihre Hilfe hier im Forum
Hallo, ja, Sie können wieder einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ beenden und erhalten vom AG MG aus dem VZ-Lohn. Mitteilen würde ich es kurzfristig. Liebe Grüße NB
Ani123
Wann du dem AG Bescheid gibst ist dir überlassen. Bedenke, dass der AG auch eine Vorzeit braucht um die Zahlung für MG an die Buchhaltung weiter zu geben und Auszahlung. Für den Prozess ist es besser, wenn du die SS jetzt mitteilst und auch, dass du die laufende EZ zum Beginn des Mutterschutzes beendest. Natürlich kannst du direkt 3 Jahre EZ nehmen. Ich würde erst 2 Jahre melden und dann die restliche EZ vom 1. Kind nehmen, im Anschluss die restliche EZ vom 2.Kind und dann die restliche EZ vom 3.Kind. 2 Jahre musst du melden um ohne Zustimmung des AG verlängern zu können. Verlängern geht auch mit EZ von älteren Kindern. Mit dem 8.Geb. verfällt der Anspruch auf EZ. Um da nichts zu verlieren wäre eine Splittung der EZ vom 3.Kind sinnvoll, indem das letzte Jahr erst genommen wird, wenn von den älteren Kindern die EZ genutzt wurde. Während der EZ kannst du TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten. Allerdings nur mit Zustimmung vom AG (unbedingt schriftlich geben lassen und auf EZ bezogen). Wenn dein AG weiter denkt wird er wissen, dass du nicht zurück kommst und so wie es klingt möchte er es auch nicht. Da ist TZ in EZ eine gute Möglichkeit für ihn, dass seine AN bei dem neuen AG bleibt und kündigt. Für ihn wäre die AN weg und du hättest einen neuen Job. Und sollte es dir im neuen Job nicht gefallen kannst du kündigen und in ganz EZ sein oder, falls du nochmal schwanger wirst, die EZ wieder zum Beginn des Mutterschutzes beenden.
kiko
Danke für deine Antwort. Die Bescheinigung vom FA habe ich schon länger. Das zurückliegende Datum dürfte ja eig. kein Problem sein, oder? Das beschriebene Splitting mit der EZ macht natürlich Sinn. Aber wirft bei mir leider noch mehr Fragen auf. Vielleicht weißt du da ja auch Bescheid? Wenn der AG mir TZ Arbeit bei einem anderem AG verbietet, kann er dies ohne Angabe von Gründen? Und/oder könnte er sagen, ich darf betriebsbedingt nur bei ihm in einer vergleichbaren Stelle arbeiten. Würde dies auf Richtigkeit überprüft werden? In meinem Bereich lehnte er nämlich, meines Wissens nach, TZ Stellen immer ab. Sofern dies ginge, müsste ich ja kündigen, wenn ich bei einem anderen AG eine Stelle annehmen und Geld verdienen will. Arbeiten dort ist keine Option. Das kann er sich natürlich auch denken und so wäre er mich als AN ja vermutlich sogar schneller los. Außer ich nähme die gesamte EZ bis zum Schluss mit Verzicht auf weitere Einkünfte durch TZ Arbeit, was ich aber nicht möchte. Wie wäre denn dann die Frist zur Kündigung in der EZ? Verfällt dann die restliche EZ, oder kann man die zum neuem AG mitnehmen? Falls ja, bräuchte man ja sicher eine Bescheinigung über die tatsächlich genommen EZ. Muss die der alte AG auf Wunsch ausstellen? Sorry für die vielen Fragen, aber ich kenne die Art und Weise des AG und will auf alles vorbereitet sein. LG und Danke!
Dojii
Spannend, dass der Arbeitgeber der Verlängerung der ersten Elternzeit nach nur einem Jahr dann doch stattgegeben hat. Eigentlich hättest du keinen Anspruch darauf gehabt und der Arbeitgeber hätte (nach billigem Ermessen) die Verlängerung grundsätzlich ablehnen können.
Himbeere2008
Warum spannend? Daran sieht man doch, das dem AG nicht viel an der AN liegt.
KielSprotte
Wenn ihm nicht viel an ihr liegt, wäre er sie dann doch billig losgeworden. Da sie bereits umgezogen war, hätte sie kaum ihre alte Stelle erfüllen können und hätte somit selbst kündigen müssen...
Mitglied inaktiv
Ganz genau wie Kielsprotte schreibt. Der ersten Verlängerung hätte er nicht zustimmen brauchen. Dann hätte sie ihren Vertrag erfüllen müssen, was ja nicht ging, wegen Umzug. Nun muss er nochmals Mutterschaftsgeld zahlen und kann einer neuen Elternzeit nicht widersprechen. Auch wenn sie die restlichen EZ von den beiden anderen Kindern @Ap für deine geplante Teilzeit in Elternzeit brauchst du aber die Zustimmung des jetztigen AG.
kiko
Das geht leider nicht aus den Jahreszahlen hervor. Die EZ war regulär für 2 Jahre beantragt worden und auch im zweiten Jahr vor Ablauf der Frist, Ende 2017, verlängert worden. Wurde damals alles vom Anwalt auf Richtigkeit überprüft. Zustimmung des AG war gar nicht nötig. Aber da der AG ohne Angabe von Gründen mehrfach schriftlich die Verlängerung ablehnte und forderte, dass ich nach 2 Jahren in VZ erscheine und dies bestätige, sind wir damals zum Anwalt. Der konnte letztlich durch ein Schreiben für Ruhe sorgen. Ich hätte nach den 2 Jahren auch einfach nicht hingehen können. Wie der AG dann weiterverfahren wäre, kann man sich denken. Zum besseren Verständnis. Der AG hatte schon immer eine gewisse Haltung zu Frauen, die in seinem Unternehmen schwanger wurden. Ich habe einiges an Kommentaren und “Vorschlägen“ , vor allem zu Privatem, erhalten, u.a. wurde mir Abtreibung nahegelegt. Aber auch arbeitsrechtlich lief einiges, sagen wir interessant. Der AG wollte z.B. von mir einen Verzicht auf Krankschreibung, da ich dem AG dann ja ohne Leistung koste, Arbeit von zu Hause aus im BV als “Freundschaftsdienst“ wurde als selbstverständlich gefordert, usw. die Liste ist lang. Ich habe bei dem AG zuvor wirklich viel geleistet, war engagiert und habe täglich unvergütete Überstunden gemacht. Ich habe viel Verständnis für den AG gezeigt und privat extrem zurückgesteckt. Das hat mir aber leider im Nachhinein nichts gebracht.
Ani123
Stimmt der AG TZ in EZ bei einem AG nicht zu, muss er dir vergleichbare Stelle anbieten und vor allem ausüben lassen. Denn nur sagen und nicht haben bringt ihm nichts. Würde er das machen könntest du die Einbuße, fehlender Lohn, einklagen. Allerdings müsstest du dafür arbeiten gehen um es nachweisen zu können, denn theoretisch dürfte er dich auch nur auf einen Stuhl in einen Raum setzen und deine AZ absitzen lassen. Bzgl. EZ mitnehmen zum neuen AG. Das geht. Der alte AG ist dazu verpflichtet dir ein Schriftstück auszustellen indem er mitteilt, wieviel EZ von welchem Kind genommen wurde. Dazu gibt es, meine ich, auch ein Gesetz. Einen Antrag auf TZ in EZ bei einem AG ausüben zu dürfen würde ich stellen. Wenn er ablehnt kannst du immer noch kündigen. Inzwischen sollte dem AG bewusst sein, dass du die EZ ohne Zustimmung verlängern kannst. Dabei musst du nur an die Fristen denken. Und wenn du ihm mitteilst, dass du TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten möchtest setze eine Frist bis wann er dir darauf antworten musst und schreibe evtl. mit hin, dass wenn er nicht bis zum XX.XX.XXXX antwortet, es automatisch als genehmigt gilt. Und schreib mit rein, dass wenn er dem nicht zustimmt du davon ausgehst, dass du TZ in EZ bei ihm arbeiten kannst. Am besten stellst du den Antrag 12 Wochen vor Ende der 2 Jahre EZ. Als Frist zum Antworten nimmst du 3 Wochen. Je nachdem ob er antwortet oder nicht schickst du 8 Wochen vor Ende der 2 Jahre EZ die Mitteilung ab, dass du dich dafür bedankst, dass er dir die TZ in EZ beim anderen AG ermöglicht und hiermit die verbliebene EZ vom 1.Kind bis zum XX.XX.XXXX nehmen wirst. (Taggenau berechnen und auch hinschreiben, wieviele Monate und Tage es sind, z.B EZ, 8 Monate und 2 Tage, und dann ausrechnen wann diese endet). Lehnt er TZ in EZ beim anderen AG ab würde o.g. zum Thema Verlängerung EZ schreiben und je nachdem, was du dann möchtest, dass du ab Tag X TZ in EZ bei ihm arbeiten kommst oder einfach nichts, weil du nur die EZ verlängerst.
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