Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vor BV Stundenerhöhung

Frage: Vor BV Stundenerhöhung

Happiness1234

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Hallo Frau Bader, Derzeit arbeite ich in Teilzeit, möchte aber demnächst mit den Stunden in Vollzeit hochgehen und plane mit meinem Partner ein Kind. Sollte ich gleich schwanger werden und ich arbeite erst seit einem Monat auf Vollzeit, werde ich dann weiterhin im BV auf Vollzeit bezahlt oder werden die letzten 3 Monate berechnet? Sprich 1 Monat Vollzeit und 2 Monate Teilzeit. Liebe Grüße


Berlin!

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Du bekommst das, was Du bekommen würdest, wenn Du nicht schwanger bist. Also den Vollzeitlohn. Die letzten 3 Monate werden nur zur Berechnung herangezogen, wenn der Lohn an sich schwankend ist, zB bei Schichtzulagen, feiertagsarbeit etc., das speilt bei Dir keine Rolle.


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