Happiness1234
Hallo Frau Bader, Derzeit arbeite ich in Teilzeit, möchte aber demnächst mit den Stunden in Vollzeit hochgehen und plane mit meinem Partner ein Kind. Sollte ich gleich schwanger werden und ich arbeite erst seit einem Monat auf Vollzeit, werde ich dann weiterhin im BV auf Vollzeit bezahlt oder werden die letzten 3 Monate berechnet? Sprich 1 Monat Vollzeit und 2 Monate Teilzeit. Liebe Grüße
Hallo, Sie bekommen immer den vertraglich geschuldeten Lohn. Liebe Grüße NB
Berlin!
Du bekommst das, was Du bekommen würdest, wenn Du nicht schwanger bist. Also den Vollzeitlohn. Die letzten 3 Monate werden nur zur Berechnung herangezogen, wenn der Lohn an sich schwankend ist, zB bei Schichtzulagen, feiertagsarbeit etc., das speilt bei Dir keine Rolle.
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt