Nina677
Liebe Frau Bader, ich habe hier schon des Öfteren gelesen, dass bei einem Wegzug der Exfrau selbige dafür verantwortlich ist, dass das Kind regelmäßig Kontakt zu seinem Vater hat, sprich, sie muss das Kind zum Vater bringen. Nun hat mein Mann heute die Auskunft erhalten, dass dies nicht stimmt, die Exfrau muss den Umgang lediglich ermöglichen, also dafür Sorge tragen, dass der Junge zu Hause ist, aber ER ist derjenige, der fahren muss (120 Kilometer Hin- und Rückweg). Und zwar jedes Mal. Stimmt das? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße
Hallo, wenn er dem Umzug zustimmt, muss er sich darum kümmern. Grds ist es Pflicht des Umgangsberechtigten, auf seine Kosten den Umgang durchzuführen.Wenn sie einfach wegzieht, kann es vom Gericht anders festgelegt werden. Liebe Grüße NB
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