Mitglied inaktiv
Sorry, aber ich habe es immer noch nicht verstanden: Ich muss also als Mutter die Schokolade nicht bezahlen, aber das Hausverbot akzeptieren, obwohl ich im Recht bin?
Hallo, das sind zwei paar Schuh. Schadensersatzpflicht besteht nicht. Aber da in D Vertragsfreiheit besteht, kann jedes Geschäft jedem ein Hausverbot erteilen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Heike! Ja, so hab ich die Antworten von Frau Bader auch verstanden. Ist zwar doof, aber naja. heutzutage wundert mich nix mehr :o( Sandra
Mitglied inaktiv
Nach dem BGB kann Dein Kind (und Du) für den Scahden nicht haftbar gemacht werde. Das Hausverbot ist getrennt davon zu sehen. Grundsätzlich kann ein Einzelhändler jedem verbieten, sein Grundstück / seine Laden zu betreten wenn er das will. Ob da nun ein "Vorfall" war oder nicht, ist egal. Das ist das gleiche, wie wenn Du ja auch nicht jeden in deine Wohnung / Dein Haus reinlassen musst (schlechtes deutsch?!?). Wenn Du nicht willst, willst Du nicht. So kann er das auch. Wird es klarer? Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?