Mitglied inaktiv
Sorry, aber ich habe es immer noch nicht verstanden: Ich muss also als Mutter die Schokolade nicht bezahlen, aber das Hausverbot akzeptieren, obwohl ich im Recht bin?
Hallo, das sind zwei paar Schuh. Schadensersatzpflicht besteht nicht. Aber da in D Vertragsfreiheit besteht, kann jedes Geschäft jedem ein Hausverbot erteilen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Heike! Ja, so hab ich die Antworten von Frau Bader auch verstanden. Ist zwar doof, aber naja. heutzutage wundert mich nix mehr :o( Sandra
Mitglied inaktiv
Nach dem BGB kann Dein Kind (und Du) für den Scahden nicht haftbar gemacht werde. Das Hausverbot ist getrennt davon zu sehen. Grundsätzlich kann ein Einzelhändler jedem verbieten, sein Grundstück / seine Laden zu betreten wenn er das will. Ob da nun ein "Vorfall" war oder nicht, ist egal. Das ist das gleiche, wie wenn Du ja auch nicht jeden in deine Wohnung / Dein Haus reinlassen musst (schlechtes deutsch?!?). Wenn Du nicht willst, willst Du nicht. So kann er das auch. Wird es klarer? Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit