Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin an einer Uni unbefristet als OP-Schwester (1,0 VK) beschäftigt und zur Zeit im EU (Dauer: 1Jahr). Da mein Lebenspartner jedoch 250km entfernt wohnt und arbeitet und ich bereits einen 7jährigen Sohn habe, ist es mir nicht möglich nach dem Jahr EU sofort wieder Vollzeit (8 Std. tgl.) zu arbeiten. Ist auch eine einjährige Befristung von 6 Std. möglich, sowie der Verzicht auf Bereitschaftsdienste (5-6 monatl.)? Wichtig ist mir dabei die Befristung, da ich, wenn mein Partner eine berufliche Umsetzung realisieren kann, gerne wieder voll arbeiten würde. Vielen Dank und lieben Gruß, Sandra
Hallo, gilt BAT? Dann kann ich allgemein nichts sagen (es gibt verschiedene BAT) Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum