Hallo Frau Bader,
Ich und mein Exfreund hatten eine Gerichtsverhandlung für das Aufenthaltsbestinmmungsrecht unserer Kinder. Die Verfahrensbeiständin hat behauptet das Sie mich und die Kinder bei mir Zuhause besucht hätte was gelogen ist, die Verfahrensbeiständin war nur bei dem Kindsvater Zuhause zu besuch. Da die Verfahrensbeiständin keine richtigen Angaben gemacht hat das Sie mich und die Kinder besucht hätte, was gelogen ist. Muss ich mir so Behauptungen gefallen lassen??
Die Richterin hat es anscheinend gar nicht interessiert ob sie mich und die Kinder besucht hätte oder nicht. Ich meine das ist doch Ihr Job das Sie BEIDE Eltern Zuhause besucht.
Mit freundlichen Grüßen :)
von
Krissy_92
am 17.06.2021, 19:23
Antwort auf:
Verfahrensbeiständin
Hallo,
da Sie anwaltlich vertreten sind kann ich dazu nicht sagen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2021
Antwort auf:
Verfahrensbeiständin
Hast du die unzutreffende Aussage der Dame sofort richtig gestellt? Wurde bereits eine Entscheidung gefällt?
von
Pamo
am 17.06.2021, 19:33
Antwort auf:
Verfahrensbeiständin
Ja meine Anwältin hat der Richterin gesagt das diese Behauptung nicht richtig sei, aber die Richterin ist nicht drauf eingegangen und jetzt haben meine 2 Töchter ab August den Lebensmittelpunkt beim Vater.
von
Krissy_92
am 17.06.2021, 19:40
Antwort auf:
Verfahrensbeiständin
Da du bereits anwaltlich vertreten bist, kann Frau Bader dir nicht antworten.
von
KielSprotte
am 17.06.2021, 20:39
Antwort auf:
Verfahrensbeiständin
Was sagt denn deine Anwältin, wie jetzt weiter vorzugehen ist? Bitte besprich dich im Detail.
von
Pamo
am 17.06.2021, 21:17
Antwort auf:
Verfahrensbeiständin
pamo hat recht, sofort einspruch einlegen.
wichtig ist allerdings, was die verfahrensfrau beim angeblichen besuch bei dir zuhause vorgefunden haben will, was die Richterin dazu veranlasst hat, so zu urteilen.
Mitglied inaktiv - 18.06.2021, 15:08