Alexis86
Hallo, und zwar habe ich folgendes Anliegen. Meine Kinder waren in den Ferien 2 Wochen bei Ihren Vater. Ich sollte vorher noch einen Reisepass für den Kleinen machen, den ich auch machen wollte, jedoch eine Unterschrift vom Vater benötigt habe, da ich keine aktuelle Negativbescheinigung hatte. Also habe ich dem Vater per WhatApp mitgeteilt, dass ich seine Unterschrift benötige. Es gab keine Antwort und vorbei gekommen ist auch niemand! Als er dann die Kinder für die Ferien abgeholt hat, hab ich ihm gesagt, dass ich für den Kleinen keinen bekommen habe wegen fehlender Unterschrift. Habe ihm dann die Unterlagen mitgegeben und er hat ihn selbst machen lassen und somit auch die Gebühr von 13€ bezahlt. Nun hat er mir nach langem Theater die Kinder wieder zurück gebracht nach den vereinbarten 2 Wochen ( er wollte sie erst nicht zurück bringen, da er auf meine WhatsApp von wann bis wann er die Kinder haben kann, wieder mal nicht geantwortet hat und somit meinte, dass er nicht zugestimmt hat und ich somit Pech gehabt habe. Nach Polizei-/ und Jugendamtdrohung hat er sie dann doch gebracht.) Die Reisepässe hat er jedoch behalten! Nun habe ich ihm vorgestern und gestern geschrieben, dass er mir die Reisepässe bis heute Abend bringen soll. Darauf hin kam eine Antwort von seiner Freundin, dass sie den einen bezahlt haben und ich ihn mir aber gern ausleihen darf mit Angaben von wann bis wann. Und den anderen darf ich mir gern bei ihnen abholen, da sie den auch abholen mussten. Der Vater hat den anderen mitgenommen, als er die Kinder geholt hat! Also keine Extra- Fahrt oder so etwas! Habe dann nur geantwortet, dass man die ausgeliehenen Sachen auch einfach mal unaufgefordert zurück bringen könnte. Dann kam keine Antwort mehr. Nun meine Frage, an wen ich mich wenden muss, um den Pass von Kleinen zurück zu bekommen . Bzw. kann man so einen Pass für ungültig erklären lassen? Danke und liebe Grüße
Hallo, Sie hätten die Pässe alleine beantragen können - hat er ja im Ergebis auch gemacht. Sie haben jetzt die Möglichkeit, auf Kosten der Kinder einen riesigen Aufriss zu machen (das scheint er ja provozieren zu wollen) oder, wenn aktuell kein Urlaub geplant ist, entweder gar nichts machen oder ihm die 13 € geben. Ich würde die Energie lieber darauf verwenden, an der Elternebene zu arbeiten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie jetzt? Du hast alleiniges Sorgerecht, lässt den KV aber den Pass mache , weil Du keine Negativbescheinigung holen wolltest? Wozu brauchst Du denn jetzt aktuell die Pässe? Wenn nicht aktuell, dann soll er sie mitbringen wenn er die Kinder das nächste Mal holt, Du gibst ihm 13€ und gut ist es. Zukünftig erledigst Du sowas alleine und bindest ihn da nicht ein.
Alexis86
Er hat mir 4 Tage vorher gesagt, dass er die Pässe braucht und das Foto dafür in die Hand gedrückt. So schnell ist die Negativbescheinigung nun mal nicht hier gewesen!
misses-cat
Das wäre dann halt sein Pech gewesen!!! Machst du immer alles was er sagt?
Felica
Mit alleinigem Sorgerecht hätte er gar nichts machen können. Er hätte gar nicht unterschreiben dürfen. Zudem braucht es keine Negativbescheinigung. Gleiche Meldeadresse langt bzw sollte langen. Würde den Pass einkassieren wenn das nächste Mal Umgang stattfindet.
Alexis86
@ misses-cat: wieso soll ich machen, was er sagt? Er hat sich den Reisepass dann selbst besorgt. @ felica: ganz offensichtlich hat bei uns die selbe Meldeadresse eben nicht gereicht, sonst hätte ich den Pass ja wohl bekommen. Dann würde jeder mit gemeinsamen Sorgerecht den Pass ja auch bekommen, wenn es die selbe Meldeadresse ist.
Felica
Nicht jeder kann die gleiche Meldeadresse haben. Auch in einem Mehrfamilienhaus sind die Adressen inzwischen verschieden weil jedem eine spezielle Wohnung zugewiesen wird. Bei uns steht zB immer der Zusatz 1.OG drauf. Davon ab, beim gemeinsamen Sorgerecht sind natürlich beide Unterschriften nötig, du schreibst aber der Vater hat keines. Also hätte der Vater ohne Sorgerecht gar nicht unterschreiben dürfen. Du hättest also, wenn der Beamte darauf besteht, gegen geltendes Recht, die Negativbescheinigung holen müssen. Das Du dich stattdessen dazu entschieden hast den Vater da rein zu holen war also schon Mist. Fraglich ist nur welche Auswirkungen das nun hat. Den es ändert nichts daran das der Vater sich ja weigert die Pässe auszuhändigen. Das hätte er sicherlich auch gemacht wenn das mit dem Pass anders gelaufen wäre, dann mit irgendeiner anderen Begründung. Mein Hinweis war also eher so gedacht das du den Vater mal schleunigst darüber aufklärst das seine Unterschrift rechtlich Mist war. Und für dich der Hinweis, sich mal damit zu befassen was ihr beide für Rechte habt, aber auch was ihr dürft. Suche mal über google nach Reisepass und alleinerziehend, will hier ungern einen Link einfügen. Damit du siehst das deine Unterschrift sehr wohl alleine ausreicht. Man kann sich aber natürlich von anderen da verunsichern lassen wenn man nicht genau Bescheid weiß, wer aber weiß welche Rechte er hat, kann besser argumentieren. Mir geht es vor allen darum, wenn du sicher bist was du darfst und was nicht, dich von irgendwelchen beamten dann nicht einschüchtern lässt die Dinge verlangen die so nicht rechtens bist, dann bist du sicherlich auch selbstbewusst genug dich von der neuen und deinem Ex nicht einschüchtern zu lassen. Hoffe du verstehst was ich meine. Die beiden können das nämlich aktuell vor allen deshalb machen, weil du das Spiel mitmachst. Bei meinem Kind würde ich sagen, es testet die Grenzen aus.
la-floe
Auch bei GSR sind NICHT beide Unterschriften nötig. Derjenige bei dem die Kinder gemeldet sind kann den Pass ohne Unterschrift des anderen beantragen. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17122009_IT464400311.htm 6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt. Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthalts-bestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken. Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung vorzulegen. floe
Alexis86
Mir geht es ehrlich gesagt, gar nicht darum, wer jetzt den Pass hätte beantragen dürfen oder nicht, sondern dass ich den Pass einfach zurück will! Selbst wen er ihn nicht beatragen dürfte, dann hätte ich ihm den Pass einfach mit gegeben (wie den vom Großen übrigens auch). Es geht darum, dass ich ihn jetzt wieder zurück will.
Btby
Kann man die Pässe nicht einfach als geklaut angeben? Ist doch im Grunde so... dann verlieren sie ihre Gültigkeit und du bekommst neue Pässe?
Mitglied inaktiv
brauchst du denn die pässe zwingend JETZT? ich würde da keinen großen aufmarsch machen, du siehst doch, dass er jetzt bockt.... wenn du allerdings morgen in die usa mit den kindern fliegst, ist das was anderes.
Mitglied inaktiv
War das nicht der papa der die Eingewöhnung vom kleinen im Kiga torpedieren wollte. Das mit dem pass ist jetzt die Revanche
Alexis86
Keine Ahnung was du meinst mit der Eingewöhnung, aber die mache ich grad. Stand auch nie zur Debatte, dass er die macht.
Mitglied inaktiv
Nein so meinte ich das nicht.... Er wollte doch genau zur Eingewöhnung in den Urlaub mit den Kindern!
kati1976
Du verwechselst sie jetzt. Das mit der Eingewöhnung war jemand anderes
Mitglied inaktiv
Asche auf mein Haupt... Es war eine andere Userin. *carina86* nunja tut jetzt direkt nicht zur Sache
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