Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspfändung bei Selbständigem

Frage: Unterhaltspfändung bei Selbständigem

Alexis86

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Guten Tag Frau Bader, der Vater meiner beiden Kinder hat zu Januar, trotz Erhöhung der Düsseldorfer- Tabelle, den Kindesunterhalt gekürzt. Auf mehrere Nachrichten, dass der Unterhalt nachgezahlt werden soll, bekomme ich leider keine Antwort. Ich habe einen Titel über 100%. Wie kann bei einem Selbständigen eine Pfändung vorgenommen werden? An wen muss ich mich wenden? Vielen Dank und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es muss ein PfÜB (Pfändungs- und Überweisungebschluss) beim zuständigen AG beantragt werden. Pfänden können Sie zB seine Konten. Liebe Grüße NB


Mausi 36

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Guten Abend, bei mir die identische Situation! Meine Anwältin wird ihn jetzt pfänden lassen. Da du auch einen Titel hast, kannst du dich beim Gericht melden. Es kann vollstreckt werden. Viel Glück, der Unterhalt ist deutlich dieses Jahr gestiegen. Ich werde den Anspruch für meine Kinder ebenfalls durch setzen. Alles Gute


Alexis86

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Hallo Mausi 36, vielen Dank für deine Antwort. Reiche ich dann beim Familiengericht den Unterhaltstitel ein oder was genau muss ich dafür tun? Vielen Dank und liebe Grüße


Pamo

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Du wendest dich an den Gerichtsvollzieher des Bezirks, in dem der KV lebt.


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