Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine 1. Frage, bzgl. Steuerklassen. Meine 2. Frage ist nun, ist es rechtens, daß ich als 2. Ehefrau für die Berechnung des Unterhalts des Kindes meines Mannes, meine Daten im Einkommensteuerbescheid offen legen soll?? Der größte Teil der Rückerstattung ist meines Erachtens mein Anteil, da ich hohe Werbungskosten hatte und mein Mann nur die Pauschale. Außerdem hatte ich nebenberuflich ein Gewerbe und habe daraufhin, wg. Verlusten auch noch einen erheblichen Anteil (daraus) an Steuern erstattet bekommen. Wir sind gemeinsam veranlagt. Ich möchte nicht, daß die Ex Frau meines Mannes weiß, was ich vor meiner Elternzeit verdient habe. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße tini