Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt an das Kind in der Ehe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt an das Kind in der Ehe

Nicolethomas

Guten Tag, ich habe da mal eine Frage die mir gerade eingefallen ist aber google könnte mir keine genaue Antwort liefern. Kurz zu uns: ich bin 31 Jahre alt und verheiratet mit meinem Mann! Wir erwarten derzeit unser gemeinsames erstes Kind (4 Monat). Mein Mann hat eine 13 jährige Tochter aus einer anderen Beziehung! Er wurde auch gerade bei berechnet und zahlt derzeit 364 Euro Unterhalt! Meine Frage: ist mein Mann verpflichtet UNSEREM Kind nach der Geburt Unterhalt zu zahlen? Wird er dann bei seiner 13 jährigen Kind neu berechnet? Vielen Dank für die Antwort und einen schönen Abend! Lieben Gruß


Hallo, beide Kinder sind gleichrangig, das bedeutet, dass das erste Kind minimal weniger bekommt, weil eben jetzt das zweite Kind berücksichtigt wird. Wenn aber der Kindsvater wenig verdient und eine Mangelfallberechnung vorliegt, kann sich der Unterhalt wesentlich verändern. Liebe Grüße NB


Lina_100

Was genau sollen die unpassenden Satzzeichen und die Versalien? Natürlich stehen beide Kinder (soweit minderjährig) gleichrangig in Bezug des Unterhaltsanspruchs, das gibt Google auch her. Ob eine Neuberechnung notwendig ist, hängt vom Einkommen Ihres Mannes ab. Kann er den Unterhalt nach DD Tabelle für beide leisten, hat er den zu zahlen. Wie fänden Sie, wenn die potentiell nächste Frau die selbe Frage mit Ausrufungszeichen bzgl. ihres Kindes stellt? Er ist Vater, nur weil Sie jetzt ein Kind von ihm bekommen wird er nicht weniger Vater seines anderen Kindes.


Amphibia

Hab ich jetzt nen Denkfehler? Warum sollte dein Mann Unterhalt für euer Kind zahlen? Ihr seid verheiratet und lebt zusammen.


Mitglied inaktiv

Nicht wundern oder gar ärgern, nicht alle kennen die Nettiquette im Internet und die Bedeutung bestimmter Schreibarten.


Mitglied inaktiv

Ja, gegebenenfalls muss der Unterhalt an die Tochter neu berechnet werden. Die Frage ist die, wie fair ist das dem Kind gegenüber? Immerhin wusstet ihr ja vor der Schwangerschaft welche Verpflichtungen da bestehen. Und nein, zahlen muss dein mann an dich nichts bzw an euer gemeinsames Kind. Das Kind, und gegebenenfalls auch du, werden eben halt nur entsprechend dann berücksichtigt.


Julefabi2010

Du magst wohl Ausrufezeichen? Oder warum schreist du hier so rum?


Mitglied inaktiv

Manch Eine sollte sich mit den verschiedenen Satzzeichen und ihrer Verwendung befassen! Liebe Fragestellerin, überlies es, Dany hat ja bereits inhaltlich geantwortet. Alles Gute.


Lina_100

Der Punkt ist, die Kinder sind gleichrangig. Der Unterhalt für das neue Kind darf nicht vorweg vom Einkommen abgezogen werden. Das neue Kind mindert das zu berücksichtigende Einkommen nicht. In der Berechnung des Barunterhaltes für Kind 1 ist es gleichrangig und wird entsprechend berücksichtigt. LG


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