goldi-mc
Liebe Frau Bader, ich beschreibe eingangs kurz die Situation und stelle dann meine Frage: Ich und meine Partnerin (nicht verheiratet) leben in einer gemeinsamen Wohnung. Meine Partnerin hat einen festen Arbeitsvertrag mit 1400€ Netto im Monat, ich einen befristeten ebenfalls mit 1490€ Netto. Im April 2016 haben wir unser erstes Kind geboren, dass heißt meine Partnerin befindet sich noch bis zum 05.04.2017 in Elternzeit. Wie es der Zufall so will erwarten wir im September 2017 unser zweites Kind. Da die erste Schwangerschaft unter Beschäftigungsverbot stattfand meinte der FA auch gleich sie würde wieder ein Beschäftigungsverbot ab April bekommen, so dass sie nicht mehr arbeiten könne. Aktuell erhält sie 830 € Elterngeld. Nun zu meiner Frage: Können wir beim zweiten Kind das gleiche Elterngeld erwarten und wird sie für die Dauer des Beschäftigungsverbots also von April bis September 2017 wieder ihr volles Gehalt bekommen?
Hallo, mit dem Beschäftigungsverbot würde ich auf keinen Fall rechnen, da sich bis dahin mit Eintritt des neuen Mutterschutzgesetzes möglicherweise die Gesetzeslage geändert hat und Beschäftigungsverbote nur in Ausnahmefällen auszusprechen sind. Es muss also gesichert sein, dass das Kind betreut ist. Das hat auch normalerweise nicht die Frauenärztin zu entscheiden, sondern der Arbeitgeber. Für das Elterngeld des zweiten Kindes zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit Eltern Geld und Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB
chrissicat
Vorab eine andere Frage: Ist die Betreuung des 1. Kindes ab April gesichert? Dies ist nämlich zwingend notwendig, damit deine Frau volles Entgelt bekommt (entweder weil sie voll arbeitet oder weil sie im BV ist). Ein Beschäftigungsverbot könnt ihr nicht mit "einplanen".
goldi-mc
Wir leben in Berlin, gesichert also eine feste Zusage haben wir trotz Anmeldung bei 130 Kitas noch nicht aber wir hoffen noch.
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