Azriel
Danke für euere Antworten. Und was hab ich für Abzüge dann? Kann man diese Brückenteilzeit dann auch mal verlängern? Ich weiss jetzt noch nicht wann ich wieder Vollzeit arbeiten kann
Hallo, Brückenteizeit geht bis zu 5 Jahren. Abzüge bleiben. Liebe Grüße NB
mellomania
die brückenteilzeit geht, wenn dein betrieb dafür geeignet ist, bis zu 5 jahre. abzüge hast du natürlich, da du nur das tz gehalt bekommst. also das was du arbeitest. der vz vertrag ruht solange und du kannst dann dahin zurück. länger als 5 jahre hingegen geht die brückenteilzeit nicht. aber du musst erst klären, ob dein betrieb überhaupt geeignet ist und dir das anbieten muss. warum nimmst du das 3. jahr ez nicht? auch in der brückenteilzeit ist der kündigungsschutz weg
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot