februarbaby.3-6-10
Guten Abend, meine Ex verweigert mir den Umgang und das Jugendamt konnte auch nichts ausrichten. Meine Ex würft mir vor das ich das Kindeswohl gefährdet und es einen Mißbrauch gibt. Das stimmt aber alles nicht und sie beruft sich aber das sie das recht dazu hat bei solchen Sachen den Umgang zu verweigern. Nun weiß ich aber das es auch ein begleiteten Umgang gibt und den verweigert sie aber auch. Das Amtsgericht hat erst einen Termin für Dezember gemacht obwohl sie mir schon wochenlang den Umgang verwehrt. Ich habe per Gerichtsbeschluss alle 14 Tage das Umgangsrecht. Kann das Jugendamt da nicht eingreifen und meine Frau dazu zwingen das sie mir Umgang gewährt? Es wäre doch auch ein begleiteter Umgang möglich und das Jugendamt hilft mir aber nicht. Sie meinen das sie nichts gegen den Willen der Mutter machen können. Kann ich da nicht etwas machen?
Hallo, wenn ein gerichtl. verfahren anhängig ist, gehe ich davon aus, dass Sie eienen RA haben - und dann darf ich nix sagen Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV